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Business

T-Mobile erhebt Einspruch gegen Handy-Frequenzauktion: Staat soll auf die 2-Milliarden-Rechnung verzichten

Andreas Bierwirth ©T-Mobile
Andreas Bierwirth ©T-Mobile

Wien. T-Mobile Austria wird nach eigenen Angaben gegen das milliardenschwere Ergebnis der österreichischen Mobilfunk-Frequenzauktion vor einigen Wochen Beschwerde bei den Höchstgerichten einlegen: Man hat zwar Frequenzen zugeteilt bekommen, will den Preis aber nicht hinnehmen.

„Der Ausgang dieser Auktion mit zwei Milliarden Euro kostet fast einen gesamten Jahresumsatz der Branche. Das stellt eine enorme Schwächung der Telekom-Unternehmen und ihrer Fähigkeit, in den geplanten LTE-Breitbandausbau zu investieren, dar“, so T-Mobile CEO Andreas Bierwirth.

Die wesentlichen Gründe für die Beschwerde seien: eine intransparente Auktionsgestaltung, die zu überzogenen und dem Marktwert nicht entsprechenden Preisen geführt habe; schwerwiegende Verfahrensmängel vor und während der Auktion, sowie die Beschneidung existierender Nutzungsrechte für T-Mobile-Frequenzen durch die Neuvergabe. Ziel der Beschwerde ist ausdrücklich eine rasche Neuauflage der Auktion.

„Obwohl wir für T-Mobile die optimalen Frequenzen ersteigert haben, gehen wir das Risiko einer neuen Auktion ein. Denn die Folgen dieser Rekordpreise wären mittelfristig höhere Endverbraucherpreise und die Gefährdung von Arbeitsplätzen in der ganzen Branche“, begründete Bierwirth diesen Schritt öffentlich. Seitens der Öffentlichen Hand wurden die Vorwürfe in der Vergangenheit zurückgewiesen.

Gleich zum Höchstgericht

Da es gegen die am 19. November 2013 zugestellten Bescheide der Telekom-Control-Kommission (TKK) kein ordentliches Rechtsmittel gibt, muss mit diesen Einwänden der Weg zum Verwaltungs- (VwGH) sowie zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeschlagen werden, so T-Mobile. Dafür ist eine Frist von längstens sechs Wochen vorgesehen.

Ein zentraler, preistreibender Mangel der Auktion sei gewesen, dass es jedem Teilnehmer möglich war, bis zu 50 Prozent aller Frequenzen zu ersteigern. Damit hätten zwei Bieter, die jeweils die Hälfte des Spektrums erwerben wollten, mit entsprechenden Geboten den dritten Bieter aus dem Bietverfahren drängen können. Mangels Frequenzen hätte der unterlegene Bieter innerhalb weniger Jahre so seine Geschäftsbasis verloren. Dies nötigte alle Unternehmen dazu, zum Schutz ihrer bisherigen Investitionen in Österreich Gebote bis zur Höhe des Unternehmenswerts abzugeben, und nicht nur für den angemessenen Marktwert der jeweiligen Frequenzen, wie es das Telekommunikationsgesetz (TKG) vorsieht, führt T-Mobile weiter aus.

Tatsächlich seien „T-Mobile und ein weiterer Bieter“ nur sehr knapp einem Knockout während der Auktion entgangen. Gleichfalls habe T-Mobile bereits vor dem Verfahren beeinsprucht, dass durch die Neuvergabe der Frequenzen ab 2016 bzw. 2018 das bis Ende 2019 bestehende und bezahlte Nutzungsrecht von T-Mobile für einige dieser Frequenzen um mehrere Jahre beschnitten werde.

Ungeachtet möglicher Beschwerden müssten die Gebühren für die Frequenzen in Höhe von rund 654 Millionen Euro innerhalb von vier Wochen bezahlt werden. Aufgrund der großen wirtschaftlichen Auswirkung einer solchen Zahlung werde T-Mobile daher beim Verwaltungsgerichtshof eine aufschiebende Wirkung beantragen. Sollte kein Aufschub gewährt werden, werde man versuchen eine Teilzahlung mit der Republik zu vereinbaren, erklärte Bierwirth.

Link: T-Mobile

 

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