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Recht, Tipps

Zeitungen klauen falsches Facebook-Foto: Wolf Theiss gewinnt für Studentin vor dem OGH

Birgit Kraml ©Wolf Theiss
Birgit Kraml ©Wolf Theiss

Wien. Im August 2010 berichteten die österreichischen Medien über einen in Wien stattgefundenen Mord an einer angeblich als Prostituierte arbeitenden Frau mit slowakischer Herkunft. Für die Bebilderung des Artikels verwendeten mehrere Tageszeitungen und Online-Medien ein Foto, welches sie von einem Facebook-Profil kopiert hatten.

Dabei passierte aber ein katastrophaler Irrtum: Fälschlicherweise wurde das Foto von einer unbeteiligten 22-jährigen slowakischen Studentin mit gleichem Namen verwendet und mit Bildunterschriften wie „Callgirl“ und „tote Prostituierte“ unterlegt. Birgit Kraml, Counsel bei Wolf Theiss, nahm sich des Falls unentgeltlich (pro bono) an und gewann für die Studentin nun auch im letzten Punkt vor dem OGH.

Die Chronologie der Ereignisse: Wolf Theiss nahm sich des Falls an und machte Entschädigungsforderungen gegen drei österreichische Tageszeitungen geltend, wobei die Ansprüche auf üble Nachrede und Bloßstellung des höchstpersönlichen Lebensbereichs gestützt wurden.

Der Studentin wurden Entschädigungen von allen drei Tageszeitungen zugesprochen, allerdings mit der ausschließlichen Begründung der üblen Nachrede.

Auch das Rechtsmittelgericht sah das Recht auf Privatsphäre nicht verletzt, weil die Tatsache, ob jemand als Prostituierte tätig ist, nicht den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffe. Dass die Studentin diese Tätigkeit niemals ausgeübt hat, war für das Oberlandesgericht Wien unerheblich, heißt es in einer Aussendung.

Die Studentin konnte gegen diese Entscheidung kein weiteres Rechtsmittel mehr erheben, die Generalprokuratur erhob jedoch Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes vor dem Obersten Gerichtshof.

OGH: „Betrifft höchstpersönlichen Lebensbereich“

Der OGH urteilte, dass Prostitution nicht nur ein Beruf ist, sondern auch den höchtpersönlichen Lebensbereich betrifft, der geschützt ist und auch von Medien respektiert werden muss.

„Dieser Fall weckte bereits bei Bekanntwerden verstärktes Interesse bei den österreichischen Medien. Es geht um eine Grundsatzentscheidung für ethischen Journalismus. Niemand kann rückgängig machen, was gestern in der Zeitung stand. Die erzielten Entschädigungen und das Erkenntis des OGH sind zumindest eine gewisse Genugtuung für unsere Mandantin“, erklärt  Birgit Kraml.

Link: Wolf Theiss

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