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Steuer, Tipps

SOT Süd-Ost Treuhand: Was steuerlich vor Jahresende zu beachten ist

Andreas Meier ©SOT
Andreas Meier ©SOT

Wien/Klagenfurt. Im Regelfall endet das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr – und so fragen sich die Steuerpflichtigen alle Jahre wieder um diese Zeit, inwiefern Unternehmens-Ergebnisse noch verändert und dabei auf sonstige steuerliche Aspekte geachtet werden sollte.

Andreas Maier, Geschäftsführender Gesellschafter der SOT Süd-Ost Treuhand in Klagenfurt analysiert die wichtigsten steuerlichen Aspekte und Fristen in Bezug auf das Jahresende.

Es ist nicht nur damit getan, Ausgaben und den Kirchenbeitrag noch schnell einzubezahlen oder mögliche Umsätze auf das nächste Jahr zu verlagern, sondern vielmehr sollte die Zeit genützt werden, sich intensiv mit dem aktuellen Ergebnis sowie auch jenem für das nächste Jahr zu beschäftigen und darauf aufbauend die Steuersituation zu überprüfen, so Maier.

Erst wenn ein Überblick geschaffen wurde, könnten mit einer gewissen Verlässlichkeit die Steuerauswirkungen prognostiziert und dementsprechend aktiv eingegriffen werden. Speziell im Bereich Einnahmen-Ausgaben-Rechner könne eine aktive Steuerplanung auch dazu führen, vor dem 31. Dezember nichts mehr zu tun.

Nichtsdestotrotz gibt es Sachverhalte, in denen der 31. Dezember einen Stichtag darstellt, der zu beachten ist, so der Experte weiter:

  • Kapitalgesellschaften, die noch für das Jahr 2013 in den Genuss der Regelungen über die Gruppenbesteuerung kommen wollen, müssen bis 31. Dezember den Gruppenantrag stellen.
  • Beträgt der Gewinn über 30.000 Euro, so steht natürlichen Personen ein über den Grundfreibetrag hinausgehender Gewinnfreibetrag zu, sofern Investitionen getätigt wurden. Diese Investitionen können abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter oder bestimmte Wertpapiere sein. Hier sollte darauf geachtet werden, ob die Investition sich in Bezug auf den Steuervorteil wirklich rechnet. Achtung: Die Entscheidung für Investitionen sollte grundsätzlich nicht ausschließlich aus steuerlichen Überlegungen getroffen werden.
  • Passt es in die Ertragssituation des Unternehmens und sind für Anfang des nächsten Jahres Investitionen geplant, so können durch Vorziehen ins aktuelle Jahr noch Halbjahresabschreibungen geltend gemacht werden.
  • Kleinstunternehmer, die einen Jahresumsatz unter 30.000 Euro erzielen und deren Einkünfte nicht mehr als 4.515,12 Euro betragen, können bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für das Jahr 2013 noch bis 31.12. eine Befreiung beantragen. Diese Befreiung steht Jungunternehmern (maximal 12 Monate GSVG Pflicht in den letzten fünf Jahren), Personen ab 60 Jahren (Regelpensionsalter) sowie Personen über 57 Jahren, sofern die obigen Grenzen in den letzten fünf Jahren nicht überschritten wurden, zu.
  • Land- und Forstwirte bzw. Personen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, können im Bereich der Umsatzsteuer noch bis 31. Dezember für das Jahr 2013 einen Antrag auf Regelbesteuerung stellen. Mit der Entscheidung sollte jedenfalls eine grobe Planung vorliegen. Insbesondere sei auf die neuen – in 2013 eingeführten – Regelungen betreffend Vorsteuerkorrektur und Bindungszeitraum zu achten, so SOT.
  • Liegen Mehrfachversicherungen vor, so besteht bis 31. Dezember die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückzahlung zu viel entrichteter Krankenversicherungs- und Arbeitslosenbeiträgen zu stellen. Der Antrag kann für die letzten drei Jahre gestellt werden, was bedeutet, dass die Frist für das Jahr 2010 mit 31. Dezember abläuft.
  • Ähnliches gilt im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung. Diese kann fünf Jahre zurück gemacht werden, was bedeutet, dass mit 31. Dezember die letzte Möglichkeit besteht, für das Jahr 2008 eine Arbeitnehmerveranlagung einzureichen.
  • Um die klassischen Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen noch für das Jahr 2013 lukrieren zu können, sind diese bis zum Jahresende zu entrichten. Maßnahmen, die nur hinsichtlich einer Abgabenoptimierung gesetzt werden und unter Umständen betriebswirtschaftlich schwer nachvollziehbar oder argumentierbar sind, sollten allerdings kritisch überdacht und hinterfragt werden, um nicht später erheblichen Diskussionsbedarf mit dem Finanzamt zu bekommen, warnt der Experte.

Mag. Andreas Maier ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter der SOT Süd-Ost Treuhand in Klagenfurt/Libertas Intercount Partner.

Link: SOT

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