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Recht, Tipps

Urheberrecht bei Filmen: EuGH muss über die Sperrung von Streaming-Portalen entscheiden

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Wien/Luxemburg. Österreichs Internetprovider zittern: Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird in den nächsten Wochen ein Verfahren abgeschlossen, das wahrscheinlich ein richtungsweisendes Urteil für die von der Filmindustrie geforderten Netzsperren mit sich bringen werde.

Anlass für dieses Verfahren ist der Fall kino.to, bei dem Rechteinhaber erwirkt haben, dass der österreichische Internetprovider UPC Telekabel seinen Kunden den Zugang auf diese Webseite, auf der illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte zugänglich gemacht wurden, sperren musste. 

Am 26. November 2013 wurden die Schlussanträge des Generalanwalts in dem vor dem EuGH anhängigen Verfahren veröffentlicht.

Laut diesen können von einem Provider konkrete Sperrmaßnahmen gegen eine konkrete Website verlangt werden. Wenn der Gerichtshof in Luxemburg sein Urteil an diesen Schlussantrag anlehnt, sieht Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA, düstere Zeiten auf die Internetwirtschaft zukommen.

„Provider werden zu Hilfssheriffs“

Die Verpflichtung in den Datenverkehr ihrer Kunden einzugreifen wäre in den Augen von Schubert eine „folgenschwere Änderung“ für jeden Provider: In der Praxis müsste dieser nämlich bei jedem Abmahnschreiben überprüfen, ob dieses zu Recht erfolgt, und gegebenenfalls für seine Kunden den Zugang zur betroffenen Website sperren, heißt es in einer Aussendung.

Weigert er sich, gehe er ein beträchtliches Risiko ein. „Wir lehnen es nach wie vor ab, dass Provider in die Rolle von Hilfssheriffs gedrängt werden. Speziell in Österreich gibt es zahlreiche kleine und mittlere Provider, die man mit einer rechtlichen Beurteilung solcher oftmals sehr komplizierten Fälle schlicht überfordert“, erklärt Schubert.

Da es für viele dieser Unternehmen schon aus finanzieller Sicht ein immenses Risiko darstellt sich laufend auf Prozesse mit unsicherem Ausgang einzulassen, bestehe die Gefahr, dass auch Sperren durchgeführt werden, die rechtlich nicht gedeckt sind. „Und genau das will niemand“, so Schubert.

„Stärkung der Abmahnindustrie auf Kosten der Provider und User“

Erfolgt eine Sperre zu Unrecht, hat das auch Folgen für den Provider. „Die in Deutschland mittlerweile gewaltige und nun auch in Österreich drohende Abmahnindustrie kann sich jedenfalls zurücklehnen, das Risiko liegt eigentlich immer beim Provider. Darüber hinaus kann die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von angeblichen Urheberrechtsverstößen auch nicht die Aufgabe von ISPs sein – egal wie groß sie sind“, kritisiert Schubert.

Dass sich die europäische Rechtsprechung in „Zeiten von NSA und Spionage“ in Richtung Netzsperren und Filter bewegt, sei gleichermaßen „bedenklich wie bedauerlich“, so Schubert.

Link: ISPA

Link: EuGH

 

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