Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte eine Verbandsklage gegen die Diners Club Bank AG, weil er in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreiche gesetzwidrige Klauseln erblickte, insbesondere Verstöße gegen das Zahlungsdienstegesetz.
Diners Club gab zwar eine Unterlassungserklärung über 24 Klauseln ab. Wegen der übrigen Klauseln brachte der VKI aber eine Verbandsklage beim Handelsgericht Wien (HG Wien) ein. Das HG Wien stellte nun die Gesetzwidrigkeit von weiteren 10 Klauseln fest; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Es ging u.a. um:
- erhöhte Spesen für die Versendung von Kontoinformationen in Papierform
- die pauschale Entbindung des Bankgeheimnisses ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Konsumenten
- Mahnspesen, bei denen nicht geprüft wird, ob sie im Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen
- die automatische Abwälzung von Kosten auf den Konsumenten für die Betreibung von Forderungen, auch wenn diesen kein Verschulden trifft
- die überschießende und intransparente Erfassung von persönlichen Daten der Konsumenten
- die automatische Sperrung der Kreditkarte, wenn die Bank ein erhöhtes Risiko annimmt, dass der Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen werden könnte
Weiters sah es das Gericht als gröblich benachteiligend an, dass insbesondere im Bereich der Haftungsklauseln Diners Club gegenüber dem Verbraucher als übermächtiger Vertragspartner auftritt und AGBs verwendet, auf die der Verbraucher keinen Einfluss hat, heißt es in einer Aussendung des VKI.
So wurde die Klausel die reine Vermögens- und Folgeschäden ausschließt, als rechtswidrig erachtet, da hier auch eine Freizeichnung bei der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten zum Tragen käme. Auch die Klausel betreffend die Haftung für Partnerkarten wurde als gröblich benachteiligend und sittenwidrig angesehen, da bei konsumentenfeindlicher Auslegung interpretiert werden kann, dass die Haftung über die vereinbarte Ausgabenobergrenze hinausgeht.
„Das Urteil ist ein Signal an Kreditkartenorganisationen, die Rechte der Konsumenten insbesondere in Bereichen wie Haftung und unzulässige Spesen zu achten“, so Jennifer Wassermann, zuständige Juristin im VKI.
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