Wien. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) lässt Versicherern ab Jänner 2014 die Zügel lockerer, was Darlehen an Unternehmen betrifft: eine Novelle der Kapitalanlageverordnung (KAVO) für Versicherungen erleichtere es den Assekuranzen, Unternehmen der Realwirtschaft direkt langfristige Darlehen ohne zusätzliche Sicherheiten zu gewähren.
Nach vorsichtiger Schätzung könne die österreichische Versicherungswirtschaft dadurch ein Gesamtvolumen von bis zu 4,2 Mrd. Euro an derartigen Darlehen der österreichischen Wirtschaft zur Verfügung stellen, meint die FMA.
Um einen Interessensausgleich zwischen Sicherheitserfordernissen für Versicherungsnehmer, Ertragszielen der Versicherungswirtschaft und dem Investitionsbedarf der heimischen Wirtschaft zu schaffen, knüpfe die KAVO diese Darlehensgewährung ohne zusätzliche Sicherheiten aber an strikte Bedingungen, heißt es weiter:
- Die Darlehen dürfen nur an bonitätsstarke Unternehmen vergeben werden.
- Es hat ein mindestens jährlicher Risikoprüfprozess zu erfolgen.
- Die Höhe einzelner Darlehen sowie deren Gesamtvolumen unterliegt im Rahmen der Gesamt-Allokation des Versicherungsunternehmens bei entsprechender Risikostreuung klar definierten Beschränkungen.
- Die gewährten Unternehmensdarlehen müssen überdies in der Kapitalstruktur des Kreditnehmers erstrangig gestellt werden.
- Der Kreditnehmer muss auch die Kriterien einer großen Kapitalgesellschaft erfüllen.
Man will damit einerseits den Versicherern, die im aktuellen Niedrigzinsumfeld nach neuen Veranlagungsmöglichkeiten suchen, zusätzliche Möglichkeiten eröffnen; andererseits soll auch die Wirtschaft frisches Geld erhalten.
Link: FMA