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Steuer

Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung startet 2014, Deloitte warnt vor mangelhafter Vorbereitung

Gerhard Marterbauer ©picco.at/Deloitte
Gerhard Marterbauer ©picco.at/Deloitte

Wien. Der Enforcement-Countdown für börsennotierte Unternehmen läuft: Ab Jänner 2014 wird die neu gegründete Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) die Konzern- und Halbjahresabschlüsse mit Stichtag 31. Dezember 2013 genau unter die Lupe nehmen. Post von der Bilanzpolizei werden die heimischen Unternehmen erstmals ab März oder April 2014 erhalten.

Wie die Ergebnisse des von Deloitte Österreich vierteljährlich durchgeführten CFO-Barometers zeigen, steckt ein Großteil der Unternehmen mitten in den Vorbereitungen.

Mit der Einrichtung der Prüfstelle OePR und der offiziellen Bekanntgabe der Prüfungsschwerpunkte, die Ende November 2013 von der FMA erfolgte, nimmt die Einführung des Rechnungslegungskontrollgesetzes in Österreich immer konkretere Formen an.

Mit den Enforcement-Prüfungen börsennotierter Unternehmen soll das Vertrauen der Anleger gestärkt und eine Qualitätssteigerung in der Bilanzierung erzielt werden.

Die Einführung von Enforcement stellt die Unternehmen allerdings vor große Herausforderungen: „Dazu zählen unter anderem hoher Zeitdruck, der plötzlich auftretende Ressourcenbedarf im Unternehmen sowie umfassende Erläuterungen aller Sachverhalte auch von Tochtergesellschaften durch die Muttergesellschaften“, erklärt Gerhard Marterbauer, Partner bei Deloitte Österreich, in einer Aussendung.

Während in der Abschlussprüfung ein Gesamturteil über die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses im Fokus steht, werden bei Enforcement-Verfahren nur die aus Sicht der OePR besonders heiklen und wesentlichen Bilanzierungsthemen schwerpunktmäßig geprüft.

„Ein Nachprüfen des gesamten Jahresabschlusses und eine Gesamtaussage über dessen Qualität sind nicht von der Tätigkeit der OePR umfasst“, so Marterbauer.

Dies bedeute für die rund 140 in Österreich betroffenen Unternehmen, sämtliche Finanzmarktinformationen des Unternehmens in Hinblick auf ihre Enforcement-Tauglichkeit zu analysieren und nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzubereiten.

Dabei wird auch der Einklang der Finanzberichterstattung mit der internen und externen Unternehmenskommunikation beurteilt, heißt es.

Enforcement auf Vorstandsebene angekommen

Wie weit die Unternehmen auf diesem Weg bereits gekommen sind, zeigen die aktuellen Ergebnisse des heuer zum vierten Mal durchgeführten CFO-Barometers von Deloitte Österreich. Fazit: Die Bedeutung von Enforcement für die betroffenen Unternehmen erhöht sich stetig, entsprechende Vorbereitungen werden bereits getroffen oder stehen kurz vor ihrer Umsetzung.

Die wichtigsten Ergebnisse im Detail:

  • Die deutlichste Veränderung hat sich im Bereich der Unternehmen, die gerade eine Enforcement-Strategie umsetzen, ereignet. Demnach befinden sich 35 % der Teilnehmer gerade im Stadium der Umsetzung. Im letzten Quartal waren es noch 18 %.
  • Nur noch 32 % der betroffenen Unternehmen ergreifen keine zusätzlichen Maßnahmen.
  • Bei 23 % der Unternehmen ist eine Strategie für Enforcement noch in Planung.

Wesentlichkeit als wichtige Grundlage der OePR-Tätigkeit

Wie Erfahrungen mit Enforcement in Deutschland (in Kraft seit 1.  Juli 2005) laut Deloitte zeigen, bedeuten die Prüfungen für Kapitalmarktunternehmen zwar eine Herausforderung, führen aber mittelfristig zu einer deutlichen Qualitätssteigerung in der Finanzberichterstattung.

Diesen Effekt erwartet Rudolf Jettmar, der Leiter der österreichischen Prüfstelle, auch in Österreich: „Für die OePR steht Prävention klar vor Sanktion. Fehlerfeststellungen als Ergebnis der Prüfungen sind schon alleine aufgrund der Komplexität zu erwarten. Wichtig ist, diese nicht automatisch zu kriminalisieren“, meint Jettmar.

„Welche Spruchpraxis sich in Hinblick auf die strafrechtliche Relevanz von Fehlerfeststellungen in Österreich etabliert, bleibt abzuwarten“, so der Leiter der Prüfungsstelle und ergänzt: „Es wäre dringend an der Zeit, den § 255 AktG (Bilanzfälschung) zu überarbeiten, um einer allfälligen Kriminalisierung als Ergebnis einer Fehlerfeststellung durch die OePR vorzubeugen.“

Gerhard Marterbauer stimmt dieser Forderung vollkommen zu, da ohne strafrechtliche Reformierung die „Akzeptanz der Prüfungsverfahren durch die Unternehmen leiden könnte und man von Beginn weg sich juristisch mit den eventuellen Folgen der Fehlerfeststellungen auseinandersetzen muss“.

Die konkreten Prüfungsschwerpunkte, auf die sich Unternehmen vorbereiten können, wurden Ende November auf der Website der FMA veröffentlicht. Nach Einschätzung von Rudolf Jettmar zählen folgenden Faktoren zu den „Fixstartern“ im Prüfungsverfahren:

  • Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten, z. B. Cashflow-Prognosen, Abzinsungssatz oder Erläuterungen der Buchwerte
  • Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Beizulegende Zeitwerte, z. B. bei Risikobewertungen oder Zeitwertermittlung bei Kaufpreisen

Unternehmen tun gut daran, nicht nur mögliche Rechtsfolgen von Fehlern ernst zu nehmen, sondern auch deren marktwirtschaftliche Auswirkungen, meint Marterbauer: „Wir sehen keinen prinzipiellen Anlass zur Sorge, das Procedere ist ja EU-weit in Anwendung und bedeutet letztlich für alle mehr Sicherheit. Trotzdem kann die Veröffentlichung von Fehlern in einem laufenden Verfahren weitreichende Folgen für das Unternehmen haben, angefangen von Haftungsfragen über Reputationsschäden bis zu deutlichen Kapitalmarktreaktionen wie fallenden Börsekursen oder negativen Analystenratings.“

Last Minute-Vorbereitungen

Jenen Unternehmen, die sich noch nicht auf eine etwaige Enforcement-Prüfung vorbereitet haben, empfehlen die Deloitte-Experten Gerhard Marterbauer und Maximilian Schreyvogl, die nächsten Wochen und Monate bis zur „Prüfungssaison“ im Frühjahr noch bewusst zu nutzen.

Das heiße konkret: Die interne und externe Kommunikation auf Inkonsistenzen und Schlüssigkeit zu analysieren, nachvollziehbar zu dokumentieren und Lücken zu schließen.

Link: Deloitte

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