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Recht, Tipps

Silvester 2013/2014 wird leiser krachen: Verkauf schwerer Kaliber ist jetzt verboten

Wien. Das neue Pyrotechnikgesetz lässt heuer zu Silvester erstmals voll seine Muskeln spielen: Schweizer Kracher bzw. „Piraten“ mit sogenanntem „Blitzknallsatz“ dürfen bereits  seit 4. Juli 2013 nicht mehr verkauft werden. Damit sollte es heuer bereits leiser zugehen, dürfen doch nur noch Restmengen abgeschossen werden.

Besitzen und zünden darf man die Vorräte freilich noch weitere vier Jahre lang. Davon unberührt ist das – schon bisher gültige – Verbot des Einsatzes von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in bewohnten Gegenden und in Menschenansammlungen, sofern nicht eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Das Pyrotechnikgesetz 2010 hat die Strafen für Verstöße jedenfalls auf bis zu 3600 Euro erhöht.

Grundsätzlich wird im Gesetz bei Feuerwerkskörpern so unterschieden:

  • F1: Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen (Ab 12 Jahre)
  • F2: Doppelschläge, Knallfrösche, Baby-Raketen (Ab 16 Jahre)

Die beiden übrigen Stufen, F3 (Knallkörper, Feuerräder, wirkungsstarke Raketen) und F4 (Feuerwerksbomben, Fächersonnen, Fontänen, Feuertöpfe) setzen „Sachkunde“ bzw. „Fachkenntnis“ voraus.

Link: Pyrotechnikgesetz 2010 (RIS)

 

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