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Recht, Tipps

VKI freut sich über Schuldsprüche im Fall PIP und nimmt Anlauf für Schadenersatz

Wien/Marseille. Im Strafprozess in Sachen PIP-Brustimplantate wurden heute in Marseille Schuldsprüche gefällt, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der 73 Geschädigte aus Österreich beim Verfahren in Frankreich vertritt.

VKI-Chefjurist Peter Kolba begrüßt die (allerdings noch nicht rechtskräftigen) Urteile: Der VKI werde Schadenersatzansprüche bei einem französischen Fonds für Verbrechensopfer anmelden, sobald diese rechtskräftig sind. So könne zumindest bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro Entschädigung erlangt werden.

Die Zivilverfahren des VKI gegen den Haftpflichtversicherer der PIP, die Allianz Versicherung in Paris, sind dagegen weiterhin anhängig. Die Versicherung setze nach wie vor darauf, Ansprüche von betroffenen Frauen der Verjährung auszusetzen, so der VKI.

Zum Hintergrund

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt – im Auftrag des österreichischen Konsumentenschutzministeriums – eine Sammelaktion für Österreicherinnen, die durch Brustimplantate der französischen Firma PIP (Poly Implant Prothèse) geschädigt wurden. 73 Frauen aus Österreich schlossen sich dem Strafverfahren gegen den Gründer von PIP und vier leitende Angestellte an. Die Gruppe der Österreicherinnen ist damit die größte Gruppe ausländischer Betroffener im französischen Strafverfahren. In Summe geht es für die österreichischen Geschädigten um rund 580.000 Euro.

Die Anklage im aktuellen Verfahren lautete auf vorsätzliche Täuschung und Betrug. PIP hatte für seine Produkte offenbar billiges Industriesilikon verwendet. Die Folgen für tausende Frauen weltweit waren platzende Implantate und Entzündungen, die einen raschen Austausch erforderten. Manche Ärzte rieten auch ohne akute Beschwerden zum Austausch der Implantate, was für die Betroffenen erneute Operationen, Schmerzen und Angst vor Folgeschäden bedeutete. Die aus dem mangelhaften Produkt entstandenen Schäden können die Betroffenen gegen den Hersteller geltend machen. Doch PIP ist insolvent und – aus heutiger Sicht – ist damit für die Geschädigten dort nichts zu holen, so der VKI.

„Das aktuelle Urteil ist für die betroffenen Frauen zunächst einmal eine Genugtuung. Es zeigt, dass Praktiken wie bei PIP nicht ungestraft bleiben“, meint VKI-Juristin Ulrike Wolf, die gemeinsam mit der französischen Rechtsanwältin Sigrid Preissl-Semmer die heutige Urteilsverkündung in Marseille für den VKI mitverfolgte. Sobald die Urteile rechtskräftig werden, ermöglichen sie zudem den Geschädigten bei SARVI (Service d’aide au recouvrement en faveur des victimes d’infractions) in Frankreich Anträge auf Entschädigung einzubringen. Da sich die Täter als vermögenslos deklariert hatten, bleibe nur dieser Weg, um zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen. SARVI ersetzt allerdings nur maximal 3.000 Euro. „Bei Schadenssummen, die sich im Einzelfall zwischen 4.000 und 20.000 Euro bewegen, ist das nur ein Teil, aber jedenfalls mehr als nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, erklärt VKI-Juristin Wolf.

Die rund 20 Musterprozesse des VKI gegen den französischen Haftpflichtversicherer von PIP, die Allianz Versicherung mit Sitz in Paris, laufen unterdessen weiter. Die Allianz bestreitet die Wirksamkeit des Versicherungsvertrages und die Zuständigkeit für Frauen außerhalb Frankreichs. Die Versicherung sei bislang nicht bereit, zumindest auf die Verjährung von möglichen Forderungen zu verzichten und damit eine kostengünstige Klärung der Rechtsfragen zu ermöglichen, so Kolba. “Der Schadensfall PIP ist ein weit über die Grenzen von Frankreich hinausgehender Massenschaden und die Regeln der Europäischen Union stehen auf dem Prüfstand, ob Geschädigte ihre Ansprüche auch tatsächlich über alle Grenzen hinweg durchsetzen können”, so Peter Kolba abschließend.

Link: VKI-Rechtsportal

 

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