Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Rechtsanwälte kritisieren „Mängel in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung“

Rupert Wolff ©ÖRAK/N.Formanek
Rupert Wolff ©ÖRAK/N.Formanek

Wien. Zum 40. Mal hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) – die Dachorganisation für die Rechtsanwaltskammern der Bundesländer – den jährlichen Wahrnehmungsbericht vorgelegt. Auch 2013 erblicken Österreichs Anwältinnen und Anwälte zahlreiche Mängel sowohl auf Seiten des Gesetzgebers wie auch in Rechtsprechung und Verwaltung. Der Bogen spannt sich von hohen Gebühren über unflexibles Vorgehen der Amtsorgane bis hin zu Fällen, in denen Gerichte fünf Jahre lang nicht über die Obsorge für Kinder entscheiden konnten.

Mit der Überprüfung folgt man dem gesetzlichen Auftrag, die österreichische Rechtspflege und Verwaltung zu beobachten und signifikante Wahrnehmungen zu dokumentieren, wie die Anwälte erinnern: „Die Justiz hat blind zu sein im Sinne von unabhängig und nicht blind im Sinne von uneinsichtig“, mahnt ÖRAK-Präsident Rupert Wolff. Die Anwälte haben in Form einer Resolution eine lange Liste von Verbesserungsvorschlägen veröffentlicht.

„Unser Wahrnehmungsbericht zeichnet eine Fieberkurve des Rechtsstaates. Nur wenn man regelmäßig die Symptome aufzeigt, können rechtzeitig und wirkungsvoll Therapien verordnet werden“, so ÖRAK-Präsident Wolff.

Fieberkurve des Rechtsstaats

Geortet werden sowohl individuelle wie auch strukturelle Schwächen. „Die Justiz hat blind zu sein im Sinne von unabhängig und unbeeinflusst von allen Faktoren von außen, und nicht blind im Sinne von uneinsichtig. Kritik und daran anknüpfende Verbesserungsvorschläge sind daher wesentliche Faktoren, um hohe rechtsstaatliche Standards auch in Zukunft gewährleisten zu können“, erklärt Wolff.

In der Rechtspflege selbst lasse sich durch Zusammenschau der diesjährigen Praxisfälle eine gefährliche Tendenz erkennen. Es zeige sich, dass gerade bei Verfahrenshilfefällen seitens der Justizbehörden oftmals sehr unkooperativ, bürokratisch und bürgerfeindlich vorgegangen werde. Dies beginne beim Bestellvorgang, setzt sich über Probleme bei der Aktenbeschaffung fort und gipfelt bei der kurzfristigen Anberaumung von Verhandlungen unter Nicht-Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungsfrist und dem Ignorieren von Vertagungsbitten, so die Anwälte.

Die bereits mehrmals kritisierte Verlegung von Häftlingen in eine andere Justizanstalt, ohne den Verteidiger davon in Kenntnis zu setzen, sei inakzeptabel. Sie erschwert dem bestellten Verteidiger den Kontakt zu seinem Mandanten und beschneidet das Recht auf ein faires Verfahren. „Gerade jenen Menschen, die ohnehin unter schwierigsten Umständen den Rechtsweg beschreiten, auch noch behördliche Steine in den Weg zu rollen, kann in eine Zwei-Klassen-Justiz münden“, warnt Wolff vor einer gefährlichen Entwicklung. Hier sei höchste Vorsicht geboten.

Verzögerungen von Verfahren

Auch in diesem Jahr enthält der Bericht Fälle, in denen es zu inakzeptablen Verfahrensverzögerungen gekommen ist. In einem Fall war das Gericht sogar binnen fünf Jahren nicht in der Lage, eine Entscheidung in einer Obsorgesache zu treffen. Eine Entscheidung ist mittlerweile nicht mehr möglich, da die betroffenen Kinder inzwischen volljährig geworden sind, so die ÖRAK.

Auch die verspätete Erstattung von Sacherverständigen-Gutachten verursache immer wieder Verzögerungen, die von den Gerichten nicht ausreichend sanktioniert werden. Als Ursache für viele Verzögerungen sei vor allem Personalmangel auszumachen. Unbesetzte oder nicht nachbesetzte Richterstellen, unterbesetzte Schreibabteilungen, Richter, deren Kapazitäten durch Großverfahren erschöpft sind, Gerichtsschließungen – alles Faktoren, die sich zwangsläufig negativ auf den Justizbetrieb auswirken.

Zudem verliere der Richterberuf durch die Verkürzung der Gerichtspraxis und die schlechte Entlohnung der Rechtspraktikanten an Attraktivität, so Wolff. Es bestehe daher die Gefahr, dass die für den Justizbetrieb notwendigen Fachkräfte schon bald nicht mehr zur Verfügung stünden.

Politischer Reformbedarf

Großer Reformbedarf sei insbesondere im Bereich des Strafverfahrens festzustellen. Gleiches gelte für das Sachwalterrecht, die Einschränkung des Zugangs zum Recht durch ungebührlich hohe Gebühren und die hierzulande gepflogene Gesetzgebungspraxis, die immer stärker von der Regierung und nicht vom Parlament dominiert wird. Aber auch das Instrument des parlamentarischen Untersuchungsausschusses sollte aus Sicht der Rechtsanwälte auf völlig neue Beine gestellt werden: Als Minderheitenrecht mit einem Verfahrensrecht, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere jenen der Europäischen Menschenrechtskonvention, gerecht wird.

„Wo Menschen wirken, geschehen Fehler. Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten“, so Wolff. In manchen Bereichen konnten trotz wiederholter Kritik bislang jedoch keine Verbesserungen festgestellt werden, weshalb sich die Rechtsanwälte in diesem Jahr insbesondere an die Politik wenden. „Die Politik ist gefordert, Maßnahmen zur Behebung der aufgezeigten Mängel zu treffen. Als rechtspolitische Arbeitsgrundlage für die neue Legislaturperiode hat die österreichische Rechtsanwaltschaft einen Katalog von Verbesserungsvorschlägen in Form einer Resolution verabschiedet“, erklärt Wolff.

Einstimmige Resolution

Die Resolution sei das Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit Beobachtungen aus dem Bereich Gesetzgebung und zahlreichen Praxisfällen. Sie wurde von den Delegierten zum Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) einstimmig gefasst und richtet sich an die gewählten Abgeordneten zum Nationalrat sowie die Mitglieder der neuen Bundesregierung. „Unser Ziel ist es, gemeinsam den Rechtsstaat nachhaltig zu sichern und auszubauen“, so Wolff.

Die österreichische Rechtsanwaltschaft fordere demnach insbesondere:

  • Die Ausdehnung des rechtsanwaltlichen Geheimnisschutzes auf die gesamte anwaltliche Korrespondenz, gleichgültig wo sich diese befindet und Verankerung der rechtsanwaltlichen Verschwiegenheit in der Verfassung.
  • Eine Sicherung des Zugangs zum Recht. Die Gerichtsgebühren sind zu einer echten Hürde geworden. Beseitigung des Selbstverständnisses der Justiz als Großunternehmen, Senkung der Gerichtsgebühren und Deckelung bei hohen Streitwerten.
  • Eine Förderung der Rechtssicherheit durch Evaluierung des Gebührengesetzes. Es geht nicht an, dass schriftliche Vereinbarungen unterbleiben, nur weil mit hohen Rechtsgeschäftsgebühren gerechnet werden muss. Eheverträge, außergerichtliche Vergleiche, Adoptionsverträge, Bestandverträge uvm sind mit ungebührlich hohen Gebühren verbunden.
  • Ein den gesellschaftlichen Veränderungen angepasstes Pflichtteilsrecht mit der Zielsetzung, insbesondere die Überlebensfähigkeit von Unternehmen zu sichern.
  • Den Schutz und Ausbau der Grundrechte durch Evaluierung der seit dem 11. September 2001 in Österreich erfolgten Verschärfungen im Bereich Überwachung und Terrorismusbekämpfung durch eine unabhängige Expertenkommission und Umsetzung von deren Empfehlungen.
  • Eine Reform des Strafprozessrechtes im Ermittlungsverfahren.
  • Im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 5.7.2013 (333 E/XXIV.GP) ist ein effizienter Rechtsschutz durch Ausbau der Instrumente des Einspruchs wegen Rechtsverletzung und des Antrags auf Einstellung sowie eine effektive höchstgerichtliche Grundrechtskontrolle zu gewährleisten.
  • Sicherstellung einer effektiven Verteidigung ab Festnahme des Beschuldigten durch Ausbau des rechtsanwaltlichen Journaldienstes sowie Steigerung seiner Attraktivität und Inanspruchnahme im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über das Recht auf Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme.
  • Verpflichtende Beiziehung eines Rechtsanwaltes bei der kontradiktorischen Vernehmung.
  • Eine Reform des strafrechtlichen Haupt- und Rechtsmittelverfahrens.
  • Stärkung der Rechte des Angeklagten und der Opfer durch die Schaffung der Möglichkeit der Beiziehung von Privatgutachtern, Zulässigkeit der Verlesung dieser Privatgutachten und Möglichkeit der Einvernahme des Privatgutachters. Ausschluss jedes im Ermittlungsverfahren zugezogenen Sachverständigen in der Hauptverhandlung.
  • Schaffung einer funktionierenden Überprüfungsmöglichkeit der Beweiswürdigung von Schöffen- und Geschworenengerichten.
  • Wiedereinführung des zweiten Berufsrichters in Schöffenverfahren.
  • Vereinfachung des Rechtsmittelrechtes durch Abschaffung von mit der Schwere der Tat inadäquaten Formalismen.
  • Einführung eines durchgehenden elektronischen Strafaktes und Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme.
  • Die Einführung einer sachgerechten Regelung des Ersatzes der Verteidigungskosten bei Freispruch im Strafverfahren.
  • Eine sachgerechte Neuregelung der Grunderwerbssteuer unter Einbeziehung der Rechtsanwender.
  • Die Rücknahme der Verkürzung der Gerichtspraxis von 9 auf 5 Monate.
  • Die Wiedereinführung der verhandlungsfreien Zeit im Sinne der Regelung vor der WGN 2002 und Ausdehnung auf das streitige Außerstreitverfahren, insbesondere für den Erbrechtsstreit.
  • Eine umfassende Reform des Sachwalterrechtes.
  • Aufhebung der Zwangsverpflichtung, wonach Rechtsanwälte und Notare zumindest 5 Sachwalterschaften übernehmen müssen.
  • Trennung von rechtlicher Beratung und Personenfürsorge abgesehen von jenen Fällen, in denen die dafür erforderliche Infrastruktur vorhanden ist.
  • Barauslagenersatz auch bei vermögenslosen Betroffenen sowie eine durchgängig angemessene Vergütung.
  • Einführung eines Äußerungsrechtes von Angehörigen und
  • Ausweitung der Angehörigenvertretung.
  • Eine Verbesserung der derzeitigen Gesetzgebungspraxis durch Einführung eines transparenteren Gesetzwerdungsverfahrens und Schaffung verbindlicher „Good Governance“-Regelungen.

Und diese Forderungen, so eine Aussendung der ÖRAK, verstehen sich als „exemplarisch“- sie seien von besonderer Wichtigkeit.

Link: ÖRAK

 

Weitere Meldungen:

  1. Junganwältetag am 18.3. zu KI und Business Development
  2. Justiz-Volksbegehren im Parlament: Eine Forderung hat Chancen
  3. RAK Wien stärkt sich mit Neu­jahrs­empfang für Superwahljahr
  4. ÖRAK-Webplattform soll Missstände in Justiz & Ämtern aufzeigen