
Luxemburg. Die Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union verstößt in der jetzige Form gegen die Grundrechte, das ist die heute veröffentlichte Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Laut seinem Rechtsgutachten ist die derzeit per EU-Richtlinie vorgeschriebene anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten (Telefon- und Internetverbindungen) in zahlreichen Punkten abzuändern.
Der EuGH folgt in der Mehrzahl der Fälle den Gerichtsgutachtern; ein Urteil wird laut Beobachtern jedoch erst in einigen Monaten erwartet.
Verbessern, nicht abschaffen
Der Generalanwalt sieht die einschlägige EU-Richtlinie von 2006 als im Widerspruch zum Grundrecht auf Privatsphäre stehend an; so sei etwa die vorgesehene Speicherdauer von bis zu zwei Jahren unverhältnismäßig und die Sicherheit der Daten vor unbefugtem Zugriff nicht gewährleistet. Er empfiehlt, die Richtlinie zu reparieren und den Mitgliedsstaaten Zeit für die entsprechende Umsetzung zu geben.
Der EuGH ist in dieser Sache übrigens vom österreichischen Verfassungsgerichtshof (und vom High Court of Ireland) zur Entscheidung angerufen worden.
Link: EuGH