Linz. Whistle Blowing ist nicht erst seit den NSA-Enthüllungen um Edward Snowden ein heißes Thema, und es betrifft nicht nur staatliche Institutionen. Alarm schlagen bei Missständen, Weitergabe von Information über und Kritik an rechtswidrigem Verhalten: Mitarbeiter, die z.B. in einem Betrieb auf Fehlentwicklungen hinweisen und diese aufdecken sind ein in Österreich bisher wenig behandeltes Thema.
Ein Kooperationssymposium von Uni Salzburg und Johannes Kepler Uni LInz (JKU) will aktuelle Rechtsfragen rund um das Generalthema Whistle Blowing umfassend beleuchten und Schnittstellen zwischen Arbeits- und Datenschutzrecht, Straf- und Kapitalmarktrecht sichtbar machen. Die Veranstaltung findet am 23. Jänner 2014 statt.
Dabei führt Univ.-Prof. Nicolas Raschauer (Institut für Staatsrecht, JKU) in das Thema ein. Die weiteren Vortragenden und ihre Themen:
- Ilse-Maria Vrabl-Sanda (Leiterin der WKStA): Das neue BKMS–Hinweisgebersystem bei der WKStA
- Univ.-Prof. Reinhard Resch (Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht, JKU): Whistle Blowing und Arbeitsrecht
- Jörg Zehetner (KWR Rechtsanwälte): Whistle Blowing und Wettbewerbsrecht
- Univ.-Prof. Walter Berka (Fachbereich Öffentliches Recht, Universität Salzburg): Whistle Blowing und Öffentliches Recht
- Markus Heidinger (Wolf Theiss Rechtsanwälte): Whistle Blowing und Kapitalmarktrecht
- Wolfgang Wessely (Universität Wien): Whistle Blowing und Strafrecht
Link: JKU