
Wien. Österreichs neuer Justizminister, der ÖVP-nahe WU-Strafrechtsprofessor Wolfgang Brandstetter, geht medial in die Offensive: So spricht sich Brandstetter im Interview mit dem staatlichen Radiosender Ö1 für Reformmaßnahmen in der Jugendgerichtsbarkeit aus. Künftig soll es bis 18 Jahre möglichst keine Haft geben. Außerdem bekräftigt er sein Vorhaben, das Weisungsrecht des Justizministers in Strafverfahren abschaffen zu wollen.
Brandstetter betont damit den Willen zu einem Kurswechsel bei genau jenen Themen, um die öffentlich unter Vorgängerin Beatrix Karl die meiste Aufregung herrschte – und wo sie abwartend bis ablehnend auftrat. Brandstetter erntet dafür schon in der ersten Woche etwas, was bisherige Justizminister mit ÖVP-Ticket während der ganzen Amtszeit so gut wie nie erhielten: öffentliches Lob der Opposition.
So sagt Brandstetter u.a. im ORF-Interview, er habe für die Inhaftierung von Jugendlichen immer ein hohes Problembewusstsein gehabt. Daher sei er froh darüber, dass dieses Thema im Regierungsprogramm enthalten ist. Es werde Verbesserungen geben, man müsse aber alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Inhaftierungen von Jugendlichen von vornherein zu vermeiden. Prävention sei ihm lieber als Repression.
Von seiten der Opposition wurde umgehend positiv reagiert: „Der neue Justizminister liegt mit seiner Forderung nach Haftvermeidung, besonders für Jugendliche, richtig“, so der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser in einer Aussendung – Brandstetters Vorgängerin Beatrix Karl konnte sich solchen Zuspruchs nur selten erfreuen; in ihrer Amtszeit kam es bekanntlich zu tragischen Vergewaltigungsfällen in Jugendhaft, auf die Karl öffentlich sehr ungeschickt reagierte. Freilich ist die Opposition auch mit dem Nachfolger nicht rundum begeistert: „Mutige Ziele haben nur dann einen Wert, wenn dann auch ein mutiger Weg beschritten wird. Dieser bleibt derzeit noch vage“, so Steinhauser.
Gespart wird weiterhin
Weiter reduzieren will Brandstetter die Zahl der Bezirksgerichte; hier habe es bisher nur in Nieder- und Oberösterreich sowie der Steiermark Erfolge gegeben. Und 2014 will er einen Vorschlag zur Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministers in Strafverfahren vorlegen; erstellen sollen diesen Experten. Es könne auch ein Generalstaatsanwalt herauskommen, wie SPÖ und Grüne das vorschlagen, sagt Brandstetter.
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