Brüssel/Wien. Die Verbraucherrechte-Richtlinie der EU regelt im Jahr 2014 zwei wichtige Bereiche neu, in denen Verbraucher besonderen Schutz erhalten sollen: erstens bei Vertragsabschluss im Fernabsatz, also beispielsweise im Versandhandel oder auch – von ständig wachsender Bedeutung – im Internet.
Zweitens wird der Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers neu geregelt, also sogenannte „Haustürgeschäfte“.
Die Richtlinie baue die bisher geltenden Schutzbestimmungen aus und schafft damit ein weitgehend vollharmonisiertes Verbraucherrecht im europäischen Binnenmarkt, so das Justizministerium.
Neue Spielregeln
Die neuen Regelungen sind ab dem 13. Juni 2014 EU-weit anzuwenden. Sie umfassen u.a. allgemeine vorvertragliche Informationspflichten, besonderen Schutz vor Zusatzkosten (z.B. bei Telefon-Hotlines), Schutz vor nicht eigens vereinbarten Nebengebühren und ein harmonisiertes Regelungsregime für Fernabsatzgeschäfte und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge.
U.a. gibt es eine einheitliche 14-tägige Rücktrittsfrist (diese wird um 12 Monate verlängert, wenn der Unternehmer den Käufer nicht über ihre Existenz aufgeklärt hat). Bei elektronisch geschlossenen Fernabsatzverträgen ist künftig die Einholung einer ausdrücklichen Bestätigung des Verbrauchers darüber notwendig, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist.
Link: EU-Kommission