Wien. In der Silvesternacht kommt jedes Jahr zu zahlreichen durch Vandalismus und Feuerwerkskörper verursachte Schäden. Grundsätzlich hat der Schadensverursacher für den Schaden aufzukommen.
Oft werden die Schäden aber von Kindern oder Jugendlichen verursacht. Hier stellt sich die Frage nach der Haftung: Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren müssen grundsätzlich damit rechnen, dass sie selbst für den Schadenersatz herangezogen werden, so der ÖAMTC.
„Im Falle einer Schädigung durch Kinder bis zum Alter von 14 Jahren haftet der gesetzliche Vertreter, sofern die Aufsichtspflicht verletzt wurde“, so ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer in einer Aussendung.
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