Linz. Die Verbraucherrechterichtlinie der EU bringt im Jahr 2014 einige Neuerungen für Konsumenten. Insbesondere für Internetnutzer bringt sie einen größeren Schutz: Auf einer Schaltfläche muss der Anbieter den Konsumenten deutlich anzeigen, dass das Anklicken Kosten verursacht.
Weiterer Vorteil der Richtlinie: Das Rücktrittsrecht bei Verträgen im Fernabsatz (also zum Beispiel Verkäufe über Internet oder Telefon) und bei Haustürgeschäften wird einheitlich geregelt.
Von solchen Geschäften können Konsumenten in Zukunft innerhalb von 14 Tagen zurücktreten, heißt es in einer Aussendung der Arbeiterkammer Oberösterreich.
Änderungen bei Lebensmittelkennzeichnung
Neuerungen gibt es auch ab spätestens 13. Dezember 2014 bei der Lebensmittelkennzeichnung: Bei Frischfleisch muss dann auf der Verpackung stehen, wo das Tier aufgewachsen ist, und Lebensmittelimitate müssen als solche ausgewiesen werden.
Link: AK OÖ