Wien. Ein böses Erwachen könnte es für Fahrzeugbesitzer nach der Silvesternacht geben: Jedes Jahr gibt es in der Silvesternacht hunderte Schäden, die durch Silvesterrummel oder -raketen an Fahrzeugen verursacht wurden.
Prinzipiell muss derjenige den Schaden ersetzen, der diesen verursacht hat. In der Silvesternacht kann der Schädiger aber oft nicht ausfindig gemacht werden. In diesen Fällen bekommt man den Schaden nur dann ersetzt, wenn man eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.
Auch Vandalismusschäden, wie beispielsweise abgebrochene Seitenspiegel, deckt nur eine Kaskoversicherung, heißt es in einer Aussendung des ARBÖ.
In Parkhaus oder Garage abstellen
Damit es nicht soweit kommt, sollte für das Fahrzeug ein ruhiges Plätzchen gewählt werden. Am besten geeignet: ein Parkhaus oder, falls vorhanden, eine Garage, rät der ARBÖ.
Link: ARBÖ