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Recht, Tipps

Schäden durch Feuerwerkskörper: Bei Autos bleibt meist nur die Teil- oder Vollkaskoversicherung

Wien. Ein böses Erwachen könnte es für Fahrzeugbesitzer nach der Silvesternacht geben: Jedes Jahr gibt es in der Silvesternacht hunderte Schäden, die durch Silvesterrummel oder -raketen an Fahrzeugen verursacht wurden.

Prinzipiell muss derjenige den Schaden ersetzen, der diesen verursacht hat. In der Silvesternacht kann der Schädiger aber oft nicht ausfindig gemacht werden. In diesen Fällen bekommt man den Schaden nur dann ersetzt, wenn man eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.

Auch Vandalismusschäden, wie beispielsweise abgebrochene Seitenspiegel, deckt nur eine Kaskoversicherung, heißt es in einer Aussendung des ARBÖ.

In Parkhaus oder Garage abstellen

Damit es nicht soweit kommt, sollte für das Fahrzeug ein ruhiges Plätzchen gewählt werden. Am besten geeignet: ein Parkhaus oder, falls vorhanden, eine Garage, rät der ARBÖ.

Link: ARBÖ

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Ein Kommentar

  1. Damit das Auto in der Garage tatsächlich sicherer steht, sollte man aber darauf achten, was man sonst noch dort lagert oder kurzzeitig ablegt.
    Sonst kann es einem nämlich schnell so ergehen, wie einem Mann in Winden. Der hatte eine abgebrannte Silvester-Batterie in die Garage gelegt, wohl um sie am nächsten Morgen zu entsorgen.
    Leider war noch Glut in der Batterie vorhanden, wodurch die Garage in Brand gesetzt wurde.
    Also: stellt euer Auto sicher ab und haltet sonstige Zündquellen von der Garage fern, dann gibt es weder Neujahr noch an sonstigen Tagen ein böses Erwachen.

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