Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

VKI klagt Paybox: Vertragsbedingungen der Handy-Parkscheinfirma unter Beschuss

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten die Firma Paybox mit Verbandsklage auf Unterlassung der Verwendung einer Klausel in ihren AGB.

Die von Paybox auf Basis dieser Klausel angekündigten Vertrags- und Entgeltänderungen wären – fällt die Klausel weg – unwirksam. Ebenso die daraufhin von Paybox durchgeführten Sperrungen von Anschlüssen.

Die im Oktober angekündigten Vertragsänderungen bei Paybox waren auf folgende Klausel in den AGB von Paybox gestützt worden: „Die paybox Bank darf dem Kunden Änderungen dieses Vertrages, insbesondere auch der Entgelte, spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden dieser Änderungen vorschlagen. Der Kunde wird via SMS-Nachricht auf sein mobiles Endgerät, E-Mail (sofern er solche Adresse bekannt gegeben hat) oder Brief verständigt. Die Zustimmung des Kunden zur Vertragsänderung gilt als erteilt, wenn dieser seine Ablehnung mittels E-Mail, SMS-Nachricht oder Brief (Datum der Postaufgabe) nicht vor dem vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung gegenüber der paybox Bank angezeigt hat. Der Kunde hat jedoch auch das Recht vor Inkrafttreten der Änderungen seinen Vertrag kostenlos und fristlos zu kündigen. Nimmt der Kunde den Änderungsvorschlag nicht an, hat die paybox Bank die Möglichkeit der ordentlichen Vertragsbeendigung/-kündigung.“

„Der Versuch von Paybox durch Schweigen der Kunden neue Produkte und Entgelte einzuführen, basiert auf einer aus unserer Sicht gesetzwidrigen Klausel. Das Vorgehen Kunden, die sich widersetzt haben, einfach zu sperren, ist extrem konsumentenfeindlich und abzulehnen“, erklärt Jennifer Wassermann, zuständige Juristin im VKI in einer Aussendung.

Auch Vertragskündigungen betroffen

Der VKI brachte im Auftrag der AK Kärnten gegen diese Klausel beim Handelsgericht Wien eine Verbandsklage ein. Das Verfahren ist anhängig.

Gibt das Gericht dem VKI Recht, dann sind die angekündigten Änderungen ohne Vertragsbasis und daher unwirksam; das gelte auch für auf dieser Grundlage ausgesprochene Vertragskündigungen, so der VKI.

Link: VKI

Weitere Meldungen:

  1. Grünes Licht für 3. Piste: Gericht erteilt Auflagen
  2. Pflegeregress fällt: Mehr Heimbewohner, ärmere Städte?
  3. Eversheds Sutherland eröffnet drei neue Büros
  4. OGH: Kann eine unversperrte Tür Menschen einsperren?