
Wien. Mit 1. Jänner 2014 nahmen elf neue Verwaltungsgerichte in Österreich die Arbeit auf. Durch die Errichtung eines Bundesverwaltungsgerichtes, eines Bundesfinanzgerichtes sowie von neun Landesverwaltungsgerichten wurde nicht nur eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen. Erstmals in der österreichischen Verfassungsgeschichte geht nicht mehr alle Gerichtsbarkeit vom Bund aus. Auch von anderen Gewohnheiten muss man Abschied nehmen: So werden z.B. die Berufung und die VwGH-Beschwerde durch neue Rechtsinstitute ersetzt.
Aus diesem Anlass veranstaltet die Anwaltskanzlei Prochaska Heine Havranek Vavrovsky (PHHV) am 30. Jänner 2014 die Podiumsdiskussion „Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit“. Es diskutieren: Univ.-Prof. Gerhart Holzinger (Präsident des Verfassungsgerichtshofes), Univ.-Prof. Dieter Kolonovits (Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien) und Hermann Hansmann (Partner bei PHHV).
Durch den Abend führt Stefan Prochaska, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Wien und Gründungspartner von PHHV.
Link: PHHV