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Recht, Tipps

Kontaktlos bezahlen per Bankomatkarte: Trägt der Kunde das Risiko bei NFC?

Wien. Banken und Verbraucherschützer streiten um die Sicherheit der neuen Technik für bargeldloses Bezahlen, NFC („near field communication“). Laut Payment Services Austria (PSA), die für die Abwicklung der Bankomatkartentransaktionen in Österreich zuständig ist, sei es nicht möglich, den Chip der Bankomatkarte – unabhängig davon, ob mit oder ohne NFC-Funktionalität – zu duplizieren. Die NFC-Technik sei bereits in mehr als 50 Ländern im Einsatz – teilweise über 10 Jahre – und es sei kein erhöhtes Sicherheitsrisiko festgestellt worden.

Der VKI weist darauf hin, dass es in der Regel möglich sei, fünfmal 25 Euro ohne PIN-Eingabe per NFC abzubuchen. Bei der sechsten Transaktion muss der Kunde dann wieder den PIN-Code der Karte eingeben. Dies soll den Schaden bei Diebstahl auf maximal 125 Euro (5 x 25 Euro) begrenzen, so der VKI.

Dennoch verlangen die Konsumentenschützer, dass die Banken ihren Kunden die Wahl zwischen NFC-ausgerüsteten und NFC-losen Karten lassen. Derzeit stellt nur die Bawag P.S.K. ihren Kunden die Wahl frei; die übrigen sollen zumindest eine nachträgliche Umstellung ohne Kosten zulassen.

Generell haftet der Konsument laut VKI bei Verlust oder Diebstahl einer Bankomatkarte bei leichter Fahrlässigkeit mit einem Höchstbetrag von 150,- Euro. Bei grober Fahrlässigkeit haftet er dagegen für den gesamten Betrag, der bis zum Einlangen der Sperrmeldung bei der Bank abgehoben wurde. Leicht fahrlässig sei z.B. die Karte im Auto oder auf einem Büroschreibtisch liegen zu lassen, nicht jedoch in einem Rucksack in einer äußeren Tasche zu tragen. Liegt keine leichte Fahrlässigkeit vor, so hafte jedenfalls die Bank.

Wenn sich herausstellt, dass NFC-Chips doch kopiert werden können, dann hafte jedenfalls die Bank, so der VKI – mit der wichtigen Ergänzung, dass dies nur für den Fall der Nachweisbarkeit gilt.

International ein alter Hut

Die PSA weist darauf hin, dass mit Maestro-Bankomatkarte weltweit überall dort, wo PayPass akzeptiert wird, kontaktlos bezahlt werden könne. Man wisse von keinem Fall, wo missbräuchliche Abbuchungen in der Praxis über große Distanzen erfolgreich vorgenommen wurden. Im Geschäft erfolge die drahtlosen Übertragung der Daten über eine Strecke von maximal 10 Zentimetern.

Seit der Einführung der NFC-fähigen Bankomatkarten in Österreich ab April 2013 wurden bis heute bereits über 1 Million Kontaktlos-Transaktionen verarbeitet; PSA-Chef Rainer Schamberger dazu: „Bei der Entwicklung der Bankomatkarten für die österreichischen Banken verwenden wir ausschließlich die von großen Kartenunternehmen wie MasterCard und VISA zertifizierten und für den Einsatz freigegebenen Chip-Plattformen.“ Kontaktlose Transaktionen seien genauso sicher wie kontaktbehaftete Transaktionen und „vor allem sicherer als Bargeld.“

Link: PSA

Link: VKI

 

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