Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht, Steuer

Regierungspaket streicht Verbilligung der GmbH neu, Gründer protestieren

Herbert Rohrmair-Lewis ©Lisi Specht / JW
Herbert Rohrmair-Lewis ©Lisi Specht / JW

Wien. Die neue Regierung hat ihr Steuerreformpaket auf den Weg gebracht. Im Begutachtungsentwurf enthalten sind neben erhöhten Steuern für Konsumenten auch neue Belastungen für Unternehmen. So soll die Senkung des Stammkapitals der im Vorjahr eingeführten GmbH neu auf 10.000 Euro wieder rückgängig gemacht werden.

Diese geplante „Zwangsauffüllung auf 35.000 Euro ist völlig inakzeptabel. Nach gerade einmal sechs Monaten wird die erfolgreiche Einführung der 10.000 Euro GmbH praktisch rückgängig gemacht. Diese Maßnahme ist nicht nachvollziehbar, denn sie macht eine wichtige Erleichterung zur Gründung von neuen Unternehmen in Österreich zunichte“, so Herbert Rohrmair-Lewis, Bundesvorsitzender der Jungen Wirtschaft (JW). Die JW ist eine Vertretung von Unternehmensgründern in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

Im Sommer 2013 hatte die Bundesregierung eine Senkung des Eigenkapitals bei einer GmbH-Gründung von 35.000 auf 10.000 Euro beschlossen. Dadurch näherte sich Österreich dem europäischen Mittelwert an, der bei 8.000 Euro liegt, heißt es in einer JW-Aussendung. Der Erfolg der neuen Rechtsform war durchschlagend: Allein zwischen Juli und Oktober – also in den ersten 4 Monaten seit Wirksamkeit der GmbH-Reform wurden bereits 1.500 GmbHs mehr als im Vergleichszeitraum 2012 gegründet.

Komplett gestrichen

Eine Rücknahme hätte negative Folgen für die heimische Gründungsdynamik, befürchtet die Junge Wirtschaft: „Anstatt ihren Gewinn in Wachstum und Arbeitsplätze zu investieren, müssten Jungunternehmer das Eigenkapital auffüllen. In einer Zeit, in der Gründer Schwierigkeiten haben, überhaupt Fremdkapital zu erhalten, ist das eine zusätzliche und unnötige Verschärfung der Situation.“

Man fordere vehement eine Beibehaltung der momentanen Regelung. „Es müssen Maßnahmen gesetzt werden, die Unternehmensgründungen erleichtern – nicht solche, die sie verhindern. Bevor man über eine Zwangsauffüllung bei der GmbH nachdenkt, sollte man lieber rasch eine Reduktion unnötiger Vorschriften und überbordender Bürokratie angehen“, so Rohrmair-Lewis.

„Gründungsprivileg“ ist neu

Im aktuellen Begutachtungsentwurf wird die Senkung des Mindestkapitals der GmbH auf 10.000 Euro tatsächlich schlicht rückgängig gemacht; allerdings wird dafür ein sogenanntes „Gründungsprivileg“ eingeführt, wonach bei der Gründung – aber nicht nachträglich – das eingezahlte Mindestkapital 5000 Euro betragen darf. Der Jungen Wirtschaft scheint das aber nicht zu reichen.

Link: Junge Wirtschaft

 

Weitere Meldungen:

  1. SteuerExpress: Das BMF spricht zur Mitarbeiterprämie, Entscheidungen zur ImmoESt und mehr
  2. SteuerExpress: Start-Up Mitarbeiterbeteiligungen, Hedge Accounting, neue Entscheidungen und mehr
  3. SteuerExpress: Ausländische Krankheit als außergewöhnliche Belastung, Urteil zu Telekom-Gutscheinen und mehr
  4. SteuerExpress: BMF spricht zur Sachbezugswerteverordnung, freiwillige Ausgaben für den Ehepartner, Liechtenstein-Stiftungen und mehr