Wien. Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 wird innerhalb der EU die grenzüberschreitende Strafverfolgung Realität, so der Automobilklub ÖAMTC. Österreich hat die entsprechende Richtlinie bereits umgesetzt und die Einrichtung der nationalen Kontaktstelle im Innenministerium angeschlossen.
Damit stehen die Tore für die grenzüberschreitende Strafverfolgung grundsätzlich offen, denn es gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit, so der ÖAMTC: ein Datenaustausch findet nur mit jenen Staaten statt, die die Richtlinie ebenfalls umgesetzt haben. Doch auch wo das nicht der Fall ist, sei es keineswegs ratsam, einen ausländischen Strafzettel zu ignorieren, warnt der Autoklub.
Strafzettel aus dem Ausland zu ignorieren räche sich spätestens dann, wenn wieder in das betreffende Land eingereist wird. Denn dann könne die Strafe eingefordert werden.
Bei Erhalt eines ausländischen Strafzettels bieten die Rechtsberatungen der Autoklubs Hilfe an. Ist der Strafzettel fremdsprachig, so empfiehlt der ÖAMTC die Antwort mittels des Musterbriefs des Autoklubs: In Europa habe jeder das Recht, den Tatvorwurf in einer ihm verständlichen Sprache zu erfahren.
Link: ÖAMTC (Verkehrsstrafen im Ausland)