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Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz: Am 22. Juli 2014 ist Deadline für die Immobilienbranche

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Wien. In sechs Monaten enden die im Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) zur Konzessionierung eingeräumten Übergangsfristen. Nicht nur Verwalter von Hedgefonds oder Private-Equity-Fonds sieht dieses Gesetz als Alternative Investmentfonds Manager (AIFM), auch offene und geschlossene Immobilienfonds sowie gewisse Immobilienentwickler und Immobilieninvestmentfirmen fallen in den breit gefassten Anwendungsbereich. Deadline ist am 22. Juli 2014.

Die neue AIFM Federation Austria, die aus der Vereinigung Alternativer Investments (VAI) hervorgeht, will ab sofort die Interessen aller Unternehmen vertreten, die unter den Anwendungsbereich des AIFMG fallen: inklusive bestimmter institutioneller Immobilieninvestoren.

Der bisherige Mitgliederkreis der Anbieter und Produzenten Alternativer Investments wird dabei konkret auch auf Unternehmen aus der Immobilienbranche ausgedehnt.

Denn nicht nur Verwalter von Hedgefonds oder Private-Equity-Fonds sieht das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) als Alternative Investmentfonds Manager (AIFM) sondern alle Manager kollektiver Fonds-Veranlagungsmodelle (AIF) außerhalb des UCITS Rahmens, die von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, ohne dass das eingesammelte Kapital unmittelbar der operativen Tätigkeit dient, heißt es in einer Aussendung.

Deadline am 22. Juli 2014

In diesen weit gefassten Anwendungsbereich fallen somit offene und geschlossene Immobilienfonds aber auch gewisse Immobilienentwickler und Immobilieninvestmentfirmen.

Alle AIFM, deren verwalte Portfolios bestimme Schwellenwerte überschreiten, sind zur Konzessionierung durch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) verpflichtet, andernfalls sei eine Registrierung erforderlich. Ein entsprechender Antrag muss laut AIFM bis 22. Juli 2014 vorliegen.

Link: AIFM

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