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Recht, Veranstaltung

PHH Prochaska Havranek lud zum „PHH (In)Talk“ über die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Univ.-Prof. Dieter Kolonovits, Univ.-Prof. Gerhart Holzinger, Hermann Hansmann, Stefan Prochaska ©Andreas Tischler PHH
Univ.-Prof. Kolonovits, Univ.-Prof. Holzinger, Hansmann, Prochaska ©A.Tischler/PHH

Wien. PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte lud gestern zum „PHH (In)Talk“, der die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit behandelte.

Univ.-Prof. Gerhart Holzinger (Präsident des Verfassungsgerichtshofes), Univ.-Prof. Dieter Kolonovits (Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien) und PHH-Partner Hermann Hansmann diskutierten, wie sich der neue Rechtsschutz entwickeln wird und welche Herausforderungen er mit sich bringt.

Am 1. Jänner 2014 wurde in Österreich eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt und der administrative Instanzenzug abgeschafft. Somit ist jede Verwaltungsbehörde erste und letzte Instanz.

Eine Ausnahme gibt es im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde in manchen Bundesländern. An Stelle der Berufung an eine Oberbehörde oder an eine weisungsfreie Sonderbehörde tritt die Beschwerde an ein Verwaltungsgericht erster Instanz.

„Die neue österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die wichtigste Weiterentwicklung des Rechtsstaates seit der Einführung der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit 1876. Im Sinne der Waffengleichheit sollen sich Bürger und Behörde vor dem Verwaltungsgericht gleichberechtigt gegenüberstehen, leider ist dieses Prinzip noch nicht lückenlos verwirklicht“, wird PHH-Partner Hermann Hansmann in einer Aussendung zitiert.

„Größte Strukturreform der zweiten Republik“

„Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die größte Strukturreform der zweiten Republik. Für Bürger sowie Unternehmen bietet sie den Vorteil, viel schneller als bisher ohne Anwaltspflicht Zugang zu einem unabhängigen Gericht zu haben“, meinte Stefan Prochaska, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer und Gründungspartner von PHH Prochaska Havranek.

Link: PHH

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