Wien/Budapest. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eine Sondersteuer, die in Ungarn tätige österreichische Einzelhändler mit über 25 Mio. Euro pro Jahr belastete, EU-widrig ist.
Ungarn hat die Steuer auf Druck der EU Ende 2012 abgeschafft. Nachdem der EuGH nun einen Verstoß gegen EU-Recht festgestellt hat, können die bezahlten Steuern in Ungarn zurückgefordert werden.
„Das ist ein wichtiger Tag für die österreichischen Handelsbetriebe in Ungarn“, erklärt Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) in einer Aussendung.
Ungarn hatte im Oktober 2010 rückwirkend für manche Branchen, unter anderem für den Einzelhandel, eine Sonderabgabe eingeführt. Bis zu 2,5 % des Umsatzes mussten im Handel bis 1. Jänner 2013 abgeführt werden.
Internationale Firmen trugen 90 Prozent der Steuerlast
Die Steuer war laut Wirtschaftskammer so ausgestaltet, dass hauptsächlich nicht-ungarische Unternehmen betroffen waren: Von insgesamt 4.600 Einzelhandelsbetrieben trugen einige wenige internationale Unternehmen 90 Prozent der Steuerlast.
Die Wirtschaftskammer ist aktiv gegen die Sondersteuer vorgegangen, unter anderem durch eine Beschwerde an die EU-Kommission. Im Gegensatz zu vielen anderen Fällen ist der Gerichtshof in seiner Entscheidung nicht der Generalanwältin gefolgt, die ihm eine gegenteilige Entscheidung empfohlen hatte.
„Alle müssen sich im EU-Binnenmarkt an die Spielregeln halten. Der Gerichtshof gibt nun erfreulicherweise der Wirtschaftskammer Recht, die von Anfang an die Meinung vertreten, dass diese Steuer klar EU-Recht verletzt“, so Hochhauser.
Link: WKÖ