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Business, Recht, Steuer, Tipps

Endspurt für das Steuerpaket 2014: Erleichterungen bei Gewinnfreibetrag und GmbH light

©C. Hikade / Parlament

Wien. Das Steuerpaket 2014 geht in den Endspurt: Nach weiteren Anpassungen hat der ÖVP-Wirtschaftsbund laut seinem Chef Christoph Leitl – gleichzeitig Präsident der Wirtschaftskammer Österreich – nun grünes Licht erteilt. Am Donnerstag kommt das Paket unter seinem offiziellen Titel Abgabenrechtsänderungsgesetz 2014 in den Finanzausschuss des Nationalrats -dem man freilich nicht vorgreifen wolle, wie Leitl beteuert.

Freilich habe man Einigkeit in wesentlichen Punkten erzielt. Demnach gesteht der Wirtschaftsbund dem Regierungspartner SPÖ die im Wahlkampf versprochene Zahnspange auf Krankenkassenrechnung zu – allerdings nur für Jugendliche, bei denen medizinische Gründe vorliegen. Im Gegenzug gibt es u.a. Erleichterungen beim Gewinnfreibetrag. Auch der „Handwerkerbonus“ soll zumindest als Pilotversuch kommen.

Als Handwerkerbonus kommt konkret ab 1. Juli ein Pilotversuch zur Förderung von Handwerksleistungen – damit soll mehr Schwarzarbeit legalisiert werden.

Die umstrittene neue Normverbrauchsabgabe bei Pkw soll nun doch bei 32 Prozent gedeckelt werden. Und beim Gewinnfreibetrag für Selbständige, der ja ab einer Grenze von 30.000 Euro fallen soll, was Investitionen in Wertpapiere betrifft, hat man sich eine in Zeiten knapper Wohnungen politisch hochkorrekte Lösung einfallen lassen: Demnach besteht der Gewinnfreibetrag dann weiter, wenn die fraglichen Wertpapiere Wohnbauanleihen sind (solche werden von den Wohnbaubanken ausgegeben und dienen zur Finanzierung der Wohnraumschaffung).

„Stigmatisierung verhindert“

Als großen Erfolg wertet die Junge Wirtschaft (JW) in der Wirtschaftskammer die Streichung des Zusatzes >gründungsprivilegiert< für GmbH-Gründer aus dem Gesetzesentwurf. Damit werde es keine Unternehmer zweiter Klasse geben. Die ursprünglich geplante Auffüllungspflicht für das GmbH-Stammkapital auf 35.000 Euro konnte ebenfalls deutlich entschärft werden, so die JW weiter: Gründer können weiterhin mit 10.000 Euro eine GmbH gründen. Eine Auffüllung muss zwar im Laufe der ersten 10 Jahre erfolgen, jedoch kann der Unternehmer selbst entscheiden, wann das geschieht, so die JW.

Der bisherige Vorschlag sah vor, dass Unternehmer, sobald sie Gewinne erzielen, verpflichtend 25 Prozent dieser zur Auffüllung verwenden müssen.

Außerdem werden durch den aktuellen Vorschlag die Lohnnebenkosten gesenkt, so der Wirtschaftsbund: „Mit der Senkung von 0,1 Prozent bei den AUVA-Beiträgen und 0,1 Prozent bei den Insolvenzentgeltfonds-Beiträgen mit 1.7.2014 und 1.1.2015 erreichen wir endlich eine Trendwende nach unten. Das ist im Moment vielleicht noch nicht viel, hat aber eine wichtige Signalwirkung“, so Leitl.

Harte Kritik

Nicht zufrieden ist die Opposition: So verlangt Matthias Köchl, Sprecher für Selbstständige und Ein-Personen-Unternehmen der Grünen, dass der Gewinnfreibetrag von Einschränkungen befreit und die Schwelle von 30.000 auf 60.000 Euro erhöht werden soll; die Neos verlangen sogar die völlige Abschaffung der Investitionspflicht beim Gewinnfreibetrag.

Link: Wirtschaftsbund

Link: Grüne

 

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