Wien. Managergehälter, soweit sie 500.000 Euro pro Jahr übersteigen, sollen in Zukunft nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig sein. Damit will die Regierung Mehreinnahmen von jährlich 60 Mio. Euro erzielen.
Da die Managergehälter mit der Unternehmensgröße steigen, betrifft dies einseitig die international tätigen Großunternehmen. Dies verletze die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit und verstoße gegen Grundprinzipien der Besteuerung, meint Christian Keuschnigg, Direktor des Instituts für Höhere Studien (IHS).
Die Maßnahme führe nämlich zu einer teilweisen Doppelbelastung mit Körperschafts- und persönlicher Einkommensteuer, diskriminiere Manager gegenüber anderen Arbeitnehmern mit Spitzengehältern und verletze den „Grundsatz der Gleichmäßigkeit“ der Besteuerung, so Keuschnigg.
„Eine mögliche Marktstörung mit der Tendenz zu überrissenen Managergehältern könnte in einer mangelnden Unternehmenskontrolle liegen, weil in Großunternehmen im Streubesitz die Eigentümer zu schwach sind, um das mächtige Management zu kontrollieren. Die richtige Maßnahme wäre eine Reform zur Stärkung der Eigentümerkontrolle“, so Keuschnigg. Eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit ist in seinen Augen wenig geeignet.
„Untergräbt Standortattraktivität“
Die steuerliche Zusatzbelastung von Großunternehmen mit hohen Managergehältern untergrabe zudem die Standortattraktivität gerade für die produktivsten und mobilsten Unternehmen der Wirtschaft und gefährdet damit die heimische Beschäftigung, warnt Keuschnigg.
Link.: IHS