Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Bildung & Uni, Business, Recht, Steuer, Tipps

Pendlerpauschale 2014: Wie der amtliche Pendlerrechner der Finanz funktioniert

©gst
©gst

Wien. Die Berechnung der Pendlerpauschale ist seit Jahresanfang 2014 deutlich komplexer geworden – und soll dennoch für Bürger wie Unternehmen einfacher sein: Das Finanzministerium hat dazu seinen „Pendlerrechner“ online gestellt. Die Ergebnisse dieses Online- Rechners sollen bei Unternehmen wie Arbeitnehmern den Lohnunterlagen beigelegt werden und somit Rechtssicherheit schaffen. Der Rechner zeigt sowohl ein mögliches Pauschale an wie auch die amtliche Antwort darauf, ob öffentliche Verkehrsmittel zumutbar wären – jeweils auf Basis der tatsächlichen Fahrstrecke.

Ist man mit dem amtlichen Rechenergebnis nicht einverstanden, bleibt nur der Versuch einer Korrektur im Rahmen der Steuerveranlagung: Im Guten wie im Bösen sind die Ergebnisse des Pendlerrechners amtlich.

Der Pendlerrechner ist zwingend ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2014 anzuwenden bzw. wenn die Lohnsteuer im Abzugswege erhoben wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2013 enden, heißt es in den Erläuterungen des Finanzministeriums.

Wer hat Anspruch auf das Pendlerpauschale

Grundsätzlich gilt: Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind für den Arbeitnehmer grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht, so das Finanzministerium. Darüber hinaus stehen Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales nur dann zu, wenn

  • entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometern umfasst (kleines Pendlerpauschale: EUR 696,- bis EUR 2.016,-) oder
  • die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt (großes Pendlerpauschale: EUR 372,- bis EUR 3.672,-).

Wie viel genau zusteht, entscheiden dann allerdings eine Reihe von Detailregelungen: u.a. an wie vielen Tagen pro Monat die Pendlerstrecke tatsächlich zurückgelegt wird.

Die Neuerungen

Wichtig ist dabei, dass sich ab 2014 unter anderem die Zumutbarkeitskriterien geändert haben, so der ÖAMTC: Sind öffentliche Verkehrsmittel vorhanden, werden bis zu 60 Minuten Fahrzeit per Öffi als „zumutbar“ bewertet; mehr als 120 Minuten gelten als unzumutbar.

Liegt die Fahrzeit zwischen 60 und 120 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, so richte sich die zumutbare Fahrzeit ab 2014 nur noch nach der Länge der Strecke in Kilometern, und nicht mehr wie bisher nach dem Verhältnis der Fahrzeiten zwischen Auto und Öffi.

Link: Pendlerrechner

 

Weitere Meldungen:

  1. SteuerExpress: Die Übertragung von Liegenschaften nach Auflösung der Lebensgemeinschaft, die fiktiven Anschaffungskosten von Gebäuden und mehr
  2. SteuerExpress: Neue Entscheidungsbesprechungen zum Zufluss bei der Stiftung, Fristverlängerungen, den SV-Beiträgen des Dienstgebers und mehr
  3. SteuerExpress: Neue Entscheidungen zum Verlustausgleich bei Kapitalvermögen, zur Kapitalsverkehrsfreiheit und mehr
  4. SteuerExpress: Das BMF spricht zur Mitarbeiterprämie, Entscheidungen zur ImmoESt und mehr