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Chef darf kranke Mitarbeiter in die Firma holen? Nur im Notfall, so Gewerkschaft zu OGH-Urteil

Wolfgang Katzian ©GPA-djp
Wolfgang Katzian ©GPA-djp

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diese Woche in einem aufsehenerregenden Urteil die Pflicht einer Angestellten bejaht, auch bei Krankheit dem Chef für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen, wenn dieser wichtige Auskünfte braucht.

Nun meldet sich die Gewerkschaft zu Wort: Das Urteil sei keineswegs als „Freibrief für dienstliche Telefonate im Krankenstand“ zu interpretieren – und zahlreiche rechtliche Empfehlungen in dieser Hinsicht „hinfällig“, so GPA-djp-Chef Wolfgang Katzian. Er sieht hauptsächlich leitende Angestellte in der Pflicht – und auch das nur in Notfällen.

„Wer krank ist, muss natürlich nicht für den Chef ständig erreichbar sein, wie das einige vorschnelle Reaktionen auf ein aktuelles OGH-Urteil interpretieren“, so Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), in einer Aussendung.

Davon sei im Spruch der Höchstrichter „nicht die Rede: Der OGH vertritt die Meinung, dass Arbeitnehmer erreichbar sein müssen, wenn es um unbedingt erforderliche Informationen geht, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde, in einem Ausmaß – etwa telefonisch -, das ihren Genesungsprozess nicht beeinträchtigt, so die Formulierung. Davon sind nur sehr wenig ArbeitnehmerInnen in gehobenen Positionen betroffen.“

„Zahlreiche Empfehlungen hinfällig“

Wer das Urteil als Freibrief dafür verstehe, Arbeitnehmer im Krankenstand zu kontaktieren, der habe es offensichtlich „falsch verstanden“, so Katzian. Vor allem in größeren Unternehmen sei die Frage der generellen Erreichbarkeit durch Betriebsvereinbarungen geklärt: „In diesem Sinne sind auch die zahlreichen rechtlichen Empfehlungen, im Zweifelsfall das Handy abzuheben, wenn der Chef anruft, beziehungsweise seine Mails zu beantworten, hinfällig. Dienstliche Telefonate im Krankenstand werden daher weiterhin die Ausnahme bleiben, für rechtlichen Rat stehen die GPA-djp Regionalgeschäftsstellen gerne zur Verfügung“, so Katzian.

Das OGH-Urteil

Anlassfall für das Urteil war eine Anwaltssekretärin, die sich wegen Burn-outs in Krankenstand befand und für ein Gespräch mit ihrem Chef über längere Zeit nicht erreichbar war.

Update: Mittlerweile haben sich auch Gesundheitsminister Alois Stöger und Sozialminister Rudolf Hundstorfer öffentlich zu Wort gemeldet. Stöger betont, dass Arbeitnehmer auch krank sein dürfen und es im Interesse des Unternehmens sei, eine ungestörte Gesundung zu ermöglichen; Hundstorfer sieht das Urteil als auf Grenzfälle bezogen an. Jedenfalls komme es auf den Einzelfall an, so die Minister. Und Hundstorfer stellt die Frage, ob nicht der Chef im Notfall auch zum Mitarbeiter kommen könne: „Es geht ja auch der umgekehrte Weg“, so Hundstorfer im Pressefoyer nach dem Ministerrat.

Link: GPA-djp

 

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