Peter Kolba © VKI
Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Erste Bank haben für rund 60 Kunden der Ersten ein Angebot eines teilweisen Ersatzes von Schäden aus der Vermittlung von Beteiligungsverträgen an Schiffs- und Immobilienfonds erarbeitet.
Die Erste Bank bietet Ihren Kunden konkret die Abdeckung von bis zu 30 Prozent der durch diese Investments erlittenen Schäden an, heißt es. Der VKI begrüßt das Modell und empfiehlt die Vergleichsangebote anzunehmen.
Der VKI hat im Herbst 2013 im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums Beschwerden von Bankkunden gesammelt, die sich durch die Vermittlung ihrer Bank durch den Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Schiffs- oder Immobilienfonds geschädigt sahen. Dabei waren auch rund 60 Beschwerden über die Erste Bank dabei, heißt es in einer Aussendung des VKI.
Die Erste habe in Folge rasch ein Gesprächsangebot des VKI angenommen und nach „zügigen und konstruktiven“ Verhandlungen wurde am 14. Februar 2104 folgende Lösung gefunden: Jenen Kunden, die sich durch die Vermittlung einer Reihe von in die Schieflage gekommenen Schiffs- oder Immobilienfonds geschädigt sehen, bietet die Erste Bank an, 30 Prozent bzw. bei hohen oder häufigen Beteiligungen 25 Prozent der jeweils erlittenen Schäden zu bezahlen.
Kunden erhalten Angebote in den nächsten Wochen
Die entsprechenden Angebote der Erste Bank werden in den nächsten Wochen den betroffenen Kunden zugehen, heißt es. „Wir freuen uns, dass hier eine rasche und kulante Lösung erreicht werden konnte, denn wer rasch hilft, hilft doppelt“, erklärt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht des VKI.
Auch Peter Bosek, Privat-und Firmenkundenvorstand der Erste Bank, zeigt sich zufrieden: „Wichtig sind uns langfristige gute Beziehungen zu unseren Kunden. Wir wollen daher unseren Kunden, die über unsere Vermittlung solche Fonds erworben haben, nicht mit dem Schaden alleine im Regen stehen lassen“, wird er zitiert.
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