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Business, Recht

Hochtief-Tochter Durst-Bau mit erstem Baurechtsprojekt, Hasberger, Seitz und Partner beraten

Hannes Horvath ©Christoph Schroll / Durst-Bau
Hannes Horvath ©Christoph Schroll / Durst-Bau

Wien. Die Durst-Bau GmbH, auf Wohnbau spezialisierte österreichische Tochter des internationalen Baukonzerns Hochtief, hat mit einem Immobilien-Pilotprojekt in der Sieveringer Straße im 19. Wiener Gemeindebezirk, das jetzt abgeschlossen wurde, neue Wege beschritten: Die Eigentumswohnungen entstanden auf einem Baurechtgrundstück, es erfolgte erstmals die Trennung der Assetklassen Grundstück und Bau.

Durst-Bau wurde dabei von Peter Fassl und Markus Busta bei HSP – Hasberger, Seitz und Partner beraten.

Als Baurecht wird das Recht bezeichnet, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten. Es handelt sich um ein vererbbares und veräußerbares dingliche Recht an einer Sache („Nießbrauch“). Durch das Bauen auf einem Baurechtgrundstück schaffe man in der Finanzierungsphase Einsparungen bei Kapital, Zinsen und dem Einsatz von Sicherheiten, so eine Aussendung. Eine Wohnung, die auf einem Baurechtgrundstück errichtet wird, gehört dem Eigentümer; man könne sie auch belehnen, denn die Banken erkennen sie als Sicherheit an.

„Verkaufen, vererben, vermieten“

Die insgesamt acht Wohnungen sowie das Penthouse samt Stellplätzen in der Sieveringer Straße 15b können vererbt, verkauft, verschenkt oder wie jedes andere Eigentum auch vermietet werden, heißt es weiter. Sie sind ebenso im Grundbuch auf die Eigentümer eingetragen. Zu bezahlen ist der Baurechtszins, aber dafür ein niedrigerer Quadratmeterpreis der Wohnung – und das Baurecht ist auf 100 Jahre verbrieft, so Hannes Horvath, Geschäftsführer von Durst-Bau.

Die rechtliche Abwicklung wurde von Helmut Fassl und Markus Busta, beide Partner bei der Wiener Sozietät Hasberger, Seitz und Partner (HSP) übernommen.

Link: HSP

 

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