Wien. Gestern Lob, heute Klagen: In Sachen der Millionenverluste, die österreichische Anleger bei Investments in Schiffsfonds erlitten haben, hat VKI-Rechtschef Peter Kolba heute Sammelklagen angekündigt. Konkret starte man – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und wie gewohnt in Zusammenarbeit mit dem deutschen Prozessfinanzierer Foris sowie mit dem Wiener Rechtsanwalt Sebastian Schumacher in Sachen „Fehlberatungen bei geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds“ eine Sammelklagen-Aktion gegen einige österreichische Banken.
Mit anderen Banken finden parallel dazu „sehr konstruktive Gespräche zu einer außergerichtlichen Lösung statt“, heißt es beim VKI, der die Erste Bank dabei ausdrücklich lobt: mit der Ersten hat man bekanntlich gestern eine Einigung verkündigt, bei der die Bank 30 Prozent der Schäden der Anleger abdeckt. Was die übrigen Geldhäuser betrifft, gräbt der VKI nun das Kriegsbeil aus. Es geht um rund 300 Anleger.
Zum Hintergrund – in der Darstellung des VKI: In den Jahren ab 2002 hätten insbesondere österreichische Banken ihren langjährigen Kunden Unternehmensbeteiligungen an Schiffen und Immobilien unter der Bezeichnung „Geschlossene Fonds“ vermittelt; als „sicher und ertragreich“ – oft als „Pensionsvorsorge“, wie es heißt. Diese Beteiligungen wurden von deutschen Initiatoren – wie MPC, HCI, Dr. Peters und anderen – für den österreichischen Markt konzipiert und von Banken gegen Provision an die Kunden vermittelt.
Heute stehen so manche Fonds „unter Wasser“ und fordern die Anleger auf, in der Vergangenheit erhaltene „Ausschüttungen“ zur Abwendung einer Insolvenz zurückzuzahlen, formuliert es der VKI. Es werde mit Inkassobüros, Klagen usw. gedroht.
„In Irrtum geführt“
Erst durch diese „Überraschung“ erkennen viele Anleger, was ihnen da vermittelt worden war und sehen sich von den Banken in wesentlichen Punkten falsch informiert bzw. in Irrtum geführt, so die Aussendung des VKI: U.a. seien jährliche „Ausschüttungen“ von 7 Prozent und mehr zugesagt worden. Verschwiegen wurde allerdings laut den Konsumentenschützern, dass die „Ausschüttungen“ nicht aus den Gewinnen, sondern aus dem eingebrachten Kapital finanziert worden seien – und daher in schlechten Zeiten von der Gesellschaft auch auch wieder rückforderbar sind. Mit der Finanzkrise und dem Rückgang des Welthandels waren die schlechten Zeiten dann vielerorts angebrochen.
Weiters wurden „Laufzeiten“ von 10 oder mehr Jahren zugesagt – in Wahrheit könne man nach dieser Frist erstmals kündigen und die endgültige Auszahlung von Kapital ziehe sich über Monate bis Jahre hin, zürnt der VKI. Noch dazu würden Modellrechnungen der Fonds zeigen, dass der prognostizierte Erfolg nur bei optimalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (wenn überhaupt) zu gewesen wäre. Und es gab teilweise extrem hohe Kosten für Vermarktung, Fremdfinanzierung, Verwaltung usw.
Die Banken weisen die Vorwürfe teilweise zurück; viele Anleger seien sehr wohl über die Natur der Schiffsfonds informiert gewesen, heißt es auch. Der VKI erwähnt in einer Aussendung explizit „nahezu alle Raiffeisen-Regional-Banken in Niederösterreich, verschiedene Volksbanken und auch einzelne Hypo- und Privatbanken“, die Gespräche über generelle Lösungen bei Abgabe eines Verjährungsverzichtes verweigert hätten. Daher starte man nun die Aktion „Klagen gegen Banken wegen systematischer Fehler bei der Vermittlung Geschlossener Fonds“ und biete den rund 300 Kunden der Banken, die keine Gespräche über eine generelle Lösung führen wollen, an, Ihre Ansprüche dem VKI zum Inkasso abzutreten. Man rechne mit Abtretungen in Millionenhöhe. Der VKI werde – nach nochmaligem Versuch von Verhandlungen – mit Sammelklagen eine gerichtliche Klärung der Fälle betreiben.
Das Prozesskostenrisiko übernehme dabei – gegen Einräumung von Erfolgsquoten – der deutsche Prozessfinanzierer Foris AG. Der VKI wird in den Verfahren von Rechtsanwalt Schumacher vertreten. Die Teilnehmer tragen nur die Kosten der Sachverhaltsaufnahme durch Schumacher und einen Anteil der Organisationskosten des VKI, heißt es weiter: Den Hauptteil der Organisationskosten trage das Konsumentenschutzministerium (BMASK).
Kolba: „Wenn Banken Gespräche ablehnen und auch keine Verjährungsverzichte abgeben, dann bleibt den Geschädigten kein Ausweg: Entweder man klagt die Schadenersatzansprüche ein oder diese drohen zu verjähren.“ Das Angebot des VKI wende sich insbesondere an jene Geschädigten, die sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens selbst nicht leisten können oder wollen – also, ohne die Teilnahme an den Sammelklagen ihre Ansprüche einfach durch Verjährung verlieren würden, heißt es weiter.
Auch im ORF („Am Schauplatz“, ORF2, 21h05) werde schon heute abend über die Betroffenen berichtet, meldet der VKI – womit das öffentliche Kräftemessen in die nächste Runde geht.
Link: VKI