Wien. Entspricht eine Wohnung nicht oder nicht mehr den vertraglichen Vereinbarungen, so kann der Mieter eine Mietzinsminderung fordern. Dabei kommt es auf die Art und Schwere der Mängel an, ob und in welchem Umfang eine Minderung der Miete gerechtfertigt ist.
Die Details rund um dieses Thema analysiert die aktuelle Ausgabe von immolex (Fachmagazin für Immobilien und Steuern des Manz-Verlags). Dabei hilft unter anderem eine tabellarische Übersicht von Einzelfallentscheidungen bei der Einschätzung der Höhe des Herabsetzungsbetrags.
Das Schwerpunktheft gibt laut Verlag Antworten auf Fragen wie:
- Welche Mängel berechtigen zur Minderung?
- Was sind die Anspruchsvoraussetzungen?
- Wie berechnet man das Ausmaß der Minderung?
Link: Manz