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Steuer, Tipps

Auftrag an ausländische Künstler? Finanzstrafe droht österreichischem Mäzen, warnt Deloitte

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Wien. Vergütungen für in Österreich erbrachte Leistungen ausländischer Künstler unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der sogenannten „Abzugsteuer“ in Höhe von 20 Prozent, warnt Deloitte.

Zwar sind die Künstler selbst Schuldner der Abzugsteuer, doch haftet der österreichische Auftraggeber für den Steuerabzug, und zwar unabhängig davon, ob die Gage im Vorhinein, im Nachhinein, bar oder durch Überweisung ausbezahlt werde. Der inländische Auftraggeber trage auch die finanzstrafrechtliche Verantwortung, wenn die Steuer nicht bezahlt wird. Für den Fiskus rascher greifbar ist er ohnehin. 

Die Einkommensteuer ausländischer Künstler wird per besonderem Steuerabzug erhoben. Die Abzugsteuer betrage grundsätzlich 20% und wird vom vollen Betrag der Einnahmen einschließlich aller Kostenersätze und Sachbezüge erhoben, so Deloitte in aktuellen Steuernews.

Es bestehen weiters besondere Dokumentationserfordernisse, und schon bei leichter Fahrlässigkeit – geschweige denn Vorsatz – drohen hohe Strafen.

Link: Deloitte

 

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