Wien. Die mit 1. Juli 2013 ins Leben gerufene GmbH Light wird neuerlich reformiert. Aus diesem Anlass lud der Juristenverband zu einem Round Table, um die Novelle zu beleuchten und die Folgen der neuerlichen Änderungen zu diskutieren.
Univ.-Prof. Heinz Krejci, Artur Schuschnigg (WKÖ), Notar Arno Weigand, Notar Alexander Winkler und Jörg Zehetner (KWR) analysierten den aktuellen Gesetzesentwurf, der heute im Nationalrat beschlossen werden soll.
Kernpunkte der Reform: Die mit 1. Juli 2013 erfolgte Herabsetzung des Mindeststammkapitals einer GmbH auf 10.000 Euro wird rückgängig gemacht. Das Mindeststammkapital beträgt wieder 35.000 Euro, worauf bei Gründung zumindest 17.500 Euro einzubezahlen sind.
Anders schaut es aus bei Neugründungen: Bei diesen besteht für höchstens 10 Jahre die Möglichkeit einer Gründungsprivilegierung. Das relevante Mindestkapital beträgt während dieses Zeitraums nur 10.000 Euro, wovon nur 5.000 Euro einbezahlt werden müssen.
Kein Hinweis auf Begünstigung
Anders als noch im Ministerialentwurf vorgesehen muss eine GmbH, die diese Begünstigung in Anspruch nimmt, weder einen entsprechenden Firmenzusatz tragen noch in ihren Geschäftspapieren darauf hinweisen. Es hat lediglich eine Firmenbucheintragung der Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung zu erfolgen.
Auch die im Ministerialentwurf noch vorgesehene Verpflichtung jährlich ein Viertel des Gewinns einzubehalten, bis zumindest 17.500 Euro geleistet sind, wurde aufgegeben. Es ist nur mehr vorgesehen, dass spätestens nach Ablauf der 10 Jahre die Mindesteinzahlungserfordernisse von 17.500 Euro erfüllt sein müssen.
Auch die Mindestkörperschaftsteuer wird neu geregelt: In den ersten 5 Jahren beträgt die Mindestkörperschaftsteuer lediglich 125 Euro, in den nächsten 5 Jahren 250 Euro pro Quartal. Erst danach ist die Mindestkörperschaftsteuer in voller Höhe (437,50 Euro) pro Quartal zu zahlen.
Der Gesetzesentwurf soll heute, am 24. Februar 2014, vom Nationalrat beschlossen werden und mit 1. März 2014 in Kraft treten.
Link: Juristenverband