Wien. Seit kurzem gilt der neue, amtliche Pendlerrechner des Finanzministeriums: Sein Ergebnis ist bindend, wenn es um die Frage der Höhe eines etwaigen Pendlerpauschales für die Steuerpflichtigen geht. Nun stellt die AK Wien „Ärger mit dem Pendlerrechner“ fest und fordert das Finanzministerium auf, rasch nachzubessern. Stein des Anstoßes: Der Pendlerrechner errechne grundsätzlich die kürzeste Strecke, selbst wenn diese nicht die beste Verbindung sei. Teilweise seien die so vorgeschriebenen Strecken völlig unsinnig, kritisiert die AK anhand von Beispielen.
Hauptproblem: Je kürzer die amtlich ermittelte Strecke, desto weniger Steuerersparnis. „Für viele Arbeitnehmer ergibt sich ein geringeres Pendlerpauschale als ihnen laut gängigen Routenplanern zustehen würde“, so Otto Farny, Leiter der Abteilung Steuerrecht in der AK Wien.
Das Ergebnis: Die für das Finanzamt günstigste Variante mit geringerem oder gar keinem Anspruch auf das Pauschale – zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so die AK in einer Aussendung.
Farny gibt ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der nur rund 1,5 Kilometer vom im Wohnort gelegenen Bahnhof entfernt wohnt, werde vom Pendlerrechner gezwungen, zum Park and Ride Bahnhof zu fahren und von dort aus mit der U-Bahn zum Arbeitsplatz zu fahren. Die Folge: Der Arbeitnehmer verliere seinen Anspruch auf das Pendlerpauschale (696 Euro jährlich) und auf den Pendlereuro (42 Euro jährlich). Ohne diesen Freibetrag ergibt sich für den Arbeitnehmer dadurch ein Verlust von 343 Euro.
Der Grund: Die vom Pendlerrechner gewählte Strecke sei um rund einen Kilometer kürzer als die vernünftige Variante, im Wohnort in die S-Bahn einzusteigen und ohne Umsteigen direkt zum Arbeitsplatz zu gelangen. Da die Strecke des Pendlerrechners damit knapp unter 20 Kilometer beträgt, verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf das Pauschale.
Der Rechner gehe dabei außerdem von der völlig unrealistischen Annahme aus, dass die 9 Kilometer, die der Arbeitnehmer mit dem eigenen PKW fahren muss, in 14 Minuten zurückgelegt werden können. Die tatsächliche Fahrzeit zu den Stoßzeiten sei zumindest doppelt so lang.
Link: AK Wien