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Recht, Steuer

Serie PR für Kanzleien: „Anwälte wollen in die Medien – aber um Gottes willen nichts sagen“, so Berater Gendlin

Alexander Gendlin ©Law Business
Alexander Gendlin ©Law Business

Wien. Öffentlichkeitsarbeit ist für viele Anwaltskanzleien Bedürfnis und Qual zugleich. Das Motto lautet „Wir müssen mehr in den Medien präsent sein – aber bitte sagen Sie um Gottes willen nichts über uns“, meint Alexander Gendlin, auf die Rechtsbranche spezialisierter Unternehmensberater in Wien.

In unserer Interviewserie zum richtigen Umgang von Anwälten, Steuerberatern und anderen Vertrauensberufen mit der Öffentlichkeit schildert diesmal Gendlin seine Lösung für das Problem. Auf jeden Fall nötig seien einerseits die richtigen Entscheidungsprozesse in der Kanzlei – und andererseits PR-Beauftragte, die sich nicht leicht ins Bockshorn jagen lassen: „Viel mehr als in jeder anderen Branche liegt es in der Verantwortung der PR-Experten, die Ablauf- und Entscheidungsprozesse für Ihren Bereich aufzubauen und zu steuern.“

Recht.Extrajournal.Net: Sie sind auf Unternehmensberatung für Anwälte spezialisiert. Ist Öffentlichkeitsarbeit aus Ihrer Sicht ein wichtiger Faktor für die Sozietäten, und wird sie erfolgreich betrieben?

Alexander Gendlin: Das größte Problem zum Erfolg sind die kanzleiinternen Ablauf- und Entscheidungsprozesse. Der typische Gedankengang lautet etwa so: >Wir müssen mehr in den Medien präsent sein – aber bitte sagen Sie um Gottes willen nichts über uns.< Alle PR-Fachleute, die mit Kanzleien zu tun haben, kennen diese Erwartungshaltung der Branche wohl nur allzu gut. Auf der einen Seite möchten Kanzleien sich gut und kostenschonend über PR-Maßnahmen positionieren, auf der anderen Seite ist es branchenbedingt einfach extrem schwierig, viele Details über Causen und Klienten zu nennen.

Diese Situation führt zu einem paradoxen Zustand innerhalb der Kanzleien: Partner und Anwälte, die durch ihre Arbeit täglich berichtenswertes Material sichten, entwickeln aufgrund des branchenüblichen und auch natürlich notwendigen >Geheimhaltungsreflexes< über die Jahre kein Radar für presserelevante Inhalte.

Natürlich ist das durchaus verständlich – kein Klient möchte einen Anwalt, der gleich einer doppelwandigen Membrane sofort jede Information nach außen transportiert. Für die Pressearbeit bedeutet das jedoch, dass es in Kanzleien oft nicht einmal einen Evaluierungsprozess gibt, der über ein Ja oder Nein zur Publikation entscheidet.

Welche Vorgangsweise ist aus Ihrer Sicht besser?

Gendlin: Gute PR-Fachleute müssen Kanzleien dazu bringen, gemeinsam das jeweilige Material zu sichten und Schritt für Schritt die relevanten – und im Sinne der Geheimhaltung publizierbaren Themen – herauszufiltern. Ganz klar geht es nicht darum vertrauliche Informationen preiszugeben, sondern einen Fokus zu entwickeln, welche Informationen – nach Rücksprache mit dem Klienten – publiziert werden können und welche davon überhaupt interessant sind.

Partner und Anwälte müssen in regelmäßigen Meetings, Telefonaten oder Mailschleifen strukturiert abgeholt werden. Speziell Kanzleipartner sind in der Doppelrolle als Fee Earner und Manager auf klare Guidelines der PR-Fachleute angewiesen. Viel mehr als in jeder anderen Branche liegt es daher in der Verantwortung der PR-Experten, die Ablauf- und Entscheidungsprozesse für Ihren Bereich aufzubauen und auch proaktiv zu steuern.

Das bedeutet auch in bestehende Ablaufprozesse einzugreifen und in der Prozesskette den Punkt zu finden, an dem der „Sickereffekt“ der relevanten Information beginnt. Dabei soll aber nicht gleich das übliche Over-Engineering und die künstliche Überlastung der Partner anfangen. So wird z. B. kein Anwalt bereits bei Aktenanlage entscheiden können, wie weit der Akt als PR Material zu verwenden ist. Je nach Kanzleigröße müssen die entsprechenden Möglichkeiten gefunden werden, die PR relevanten Inhalte rasch zu identifizieren, ohne den Kanzleibetrieb zu belasten.

Mag. Alexander Gendlin ist Eigentümer / Managing Director von Law Business

Link: Law Business

 

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