
Wien. Beschwerden beim neuen Bundesverwaltungsgericht gegen die Genehmigung von Hochleistungsstrecken der Bahn haben künftig keine aufschiebende Wirkung, wenn das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung bereits vor dem Jahr 2013 eingeleitet wurde. Das sieht eine von den Koalitionsparteien initiierte Gesetzesnovelle vor, die der Nationalrat gestern beschlossen hat.
Damit wird eine bislang nur für Bundesstraßen geltende Übergangsregelung auf wichtige Bahnprojekte ausgeweitet. Die Opposition zeigte dafür kein Verständnis, ihrer Meinung werden mit den neuen Bestimmungen zuletzt erzielte Verbesserungen im Rechtsschutz wieder ausgehebelt, meldet die Parlamentskorrespondenz. Vermutet wird unter anderem eine Hintertür für den Bau des zuletzt aus rechtlichen Gründen ins Stocken geratenen Semmering-Basistunnels.
Begründet wurde die Initiative von den Abgeordneten Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ) damit, dass man eine Gleichbehandlung von Straßenbau- und Schienenprojekten gewährleisten wolle. Schließlich sei eine Attraktivierung der Bahn letztendlich gut für die Umwelt. Auch ein Straßenbauprojekt im Burgenland wird zur Begründung herangezogen: 90 % der lokalen Bevölkerung hätten sich seinerzeit für eine kleinräumige Umfahrung von Schützen am Gebirge ausgesprochen, es gehe nicht an, wichtige Projekte endlos zu verzögern, hieß es bei Befürwortern der Novelle.
Ausdrücklich betonten die Koalitionsabgeordneten, dass der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nur für seit längerem laufende Projekt gelte, die nach alter Rechtslage gestartet wurden.
Opposition mit bösen Vermutungen
Seitens der Opposition äußerte Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ) die Vermutung, dass die Gesetzesinitiative anlassbezogen eingebracht wurde, um auf Druck der Bauindustrie einem Baustopp beim Semmering-Basistunnel entgegenzuwirken. Ihrer Ansicht nach wird mit der Gesetzesnovelle das gesamte UVP-Verfahren ad absurdum geführt.
Christiane Brunner, Umweltsprecherin der Grünen, sieht die Koalition in die verkehrte Richtung gehen: Anstatt die Bestimmungen für Bundesstraßen an jene für Bahn-Hochleistungsstrecken anzupassen, würde der umgekehrte Weg gewählt, kritisierte sie. Brunner bedauerte zudem, dass die UVP-Novelle nicht zum Anlass genommen werde, andere Defizite bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zu beseitigen.
Link: Parlinkom