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Wien. Die Regierung hat dem Nationalrat ein internationales Abkommen zum Zeugenschutz zur Genehmigung vorgelegt.
Der von neun ost- und südosteuropäischen Staaten unterzeichnete Vertrag zielt auf eine vertiefte Zusammenarbeit im Bereich des Zeugenschutzes ab und räumt Sicherheitsorganen das Recht ein, gefährdete Zeugen im Zuge von Transporten grenzüberschreitend zu begleiten und zu schützen.
Der Schutz von Zeugen sei ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität, heißt es dazu erläuternd. Ausdrücklich wird dabei auch die Mitnahme von Waffen und anderen Ausrüstungsgegenständen erlaubt, berichtet Parlinkom. Da Personen, die sich in Zeugenschutzprogrammen befinden, äußerst gefährdet sind, enhält das Abkommen auch besondere Vertraulichkeitsbestimmungen.
Von neun Staaten unterzeichnet
Unterzeichnet wurde der Vertrag von Österreich, Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Link: Parlinkom