Wien. Die Abmilderung der Einschränkung des Gewinnfreibetrags, sogenannte „frustrierte Planungskosten“ sowie der Lebensmittelpunkt eines im Ausland beschäftigten Arbeitnehmers sind Gegenstand aktueller Steuernews von LeitnerLeitner.
So lag der Mittelpunkt der Lebensinteressen laut einer Erkenntnis des VwGH trotz ausländischem Dienstverhältnis und ausländischer Wohnung in Österreich: nicht bloß wegen der entsprechenden Hauptwohnsitzmeldung, sondern auch weil das Auto hier angemeldet war, sowie weiterer Merkmale.
Was die frustrierten Planungskosten betrifft – das sind Kosten für die Planung eines Gebäudes, das dann doch nicht errichtet wurde (stattdessen wurde das Grundstück verkauft) – so kommt es wesentlich darauf an, ob die geplante Vermietung schon konkret genug war, so LeitnerLeitner.
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