Wien. Österreich bereitet die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU vor: Sie soll Konsumentenrechte stärken und schreibt dabei auch umfangreiche Informationspflichten von Unternehmen vor. Dabei wären auch die Dienstleistungen von Anwälten betroffen, etwa beim Abschluss von Mietverträgen oder bei telefonischer Beratung.
Die österreichische Rechtsanwaltskammer wehrt sich jedoch dagegen: Sie sieht nicht ein, warum zwar neben öffentlichen Stellen z.B. Finanzdienstleister von diesen Informationspflichten teilweise ausgenommen sein sollen, die Anwälte mit ihren strengen Berufsregeln aber nicht. Außerdem sehen die Anwälte ihre Honorare für telefonische Beratung in Gefahr – und halten ganz allgemein das geplante Gesetz für zu unpraktisch.
Konkret kritisiert werden etwa geplanten Bestimmungen zu Mietverträgen oder auch zur telefonischen Beratung; letztere könnten im Extremfall dazu führen, dass Anwälte auf ihre Honorare für Beratung am Telefon verzichten müssten, ebenso wie beispielsweise ein kostenpflichtiger EDV-Support seine telefonischen Leistungen nicht mehr verrechnen dürfte, so die Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) in der parlamentarischen Begutachtung.
„Erhebliche Bedenken“
Darüber hinaus hegt man die Befürchtung, dass viele der Bestimmungen – auch alle anderen Berufsgruppen betreffend – zu bürokratisch ausgefallen seien; der Gesetzgeber möge den von der EU vorgesehenen Spielraum ausnützen, appellieren die Anwälte in ihrer Stellungnahme. „Sowohl wegen den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen einzelne Bestimmungen wie auch wegen der unsachlichen Ergebnisse einer undifferenzierten Anwendbarkeit des Gesetzes auf alle Arten von Dienstleistungen hegt der ÖRAK erhebliche Bedenken gegen etliche Bestimmungen des vorliegenden Entwurfs.“
Link: Parlament (Stellungnahme)