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Recht

Liebenwein berät JP Immobilien bei Platzierung einer grundbücherlich besicherten Immobilienanleihe

Peter Stiegler, Karl Liebenwein ©Liebenwein
Peter Stiegler, Karl Liebenwein ©Liebenwein

Wien. Karl Liebenwein und Peter Stiegler von der Wiener Anwaltskanzlei Liebenwein Rechtsanwälte haben die Erste Group Bank AG als Lead Manager und die JP Immobilien Invest Zwei GmbH als Emittentin bei der Begebung einer grundbücherlich besicherten Immobilienanleihe in Höhe von knapp 61 Millionen Euro beraten.

Im Immobilienportfolio der Anleihe sind fünf bebaute Liegenschaften, darunter das bekannte „25hours Hotel“ in der Wiener Lerchenfelder Straße, enthalten. 

„Mit der Begebung der zweiten grundbücherlich besicherten Immobilienanleihe der JP Immobilien konnte das erstmalig in Österreich entwickelte Finanzierungskonzept erfolgreich weitergeführt werden. Die Kombination unserer Kernkompetenzen im Bereich des Immobilien- und Kapitalmarktrechtes hat auch hierbei entscheidend zur Umsetzung beigetragen“, so Gründungspartner Karl Liebenwein.

Das Konzept der grundbücherlich besicherten Anleihe: Dadurch, dass sowohl das eingesetzte Kapital als auch die Kuponzahlungen im ersten Geldrang grundbücherlich besichert werden, erlangen die Anleihegläubiger, welche von einem nach dem Kuratorengesetz bestellten Treuhänder gemeinsam vertreten werden, erstrangige Sicherheit. Die Liegenschaften dürfen während der Laufzeit der Anleihe nicht veräußert werden, heißt es in einer Aussendung.

Von der Creditreform Rating AG mit dem Rating AA- bewertet und zum Handel im Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse zugelassen, erfreue sich das Modell der grundbücherlich besicherten Immobilienanleihe, welche von Liebenwein erstmalig im Jahr 2012 umgesetzt wurde, großer Beliebtheit unter den Anlegern, so Karl Liebenwein.

Die Beratungsschwerpunkte

Die Schwerpunkte der Beratungstätigkeit lagen einerseits auf der Strukturierung der Transaktions- und Sicherheitendokumentation, der Prospekterstellung, der rechtlichen Betreuung des Prospektbilligungsverfahrens vor der Finanzmarktaufsicht, der Zulassung der Anleihe zum Handel an der Wiener Börse sowie andererseits auf der Koordination der Abwicklung mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger und der Erlangung der gerichtlichen Genehmigung der Bestellung des gemeinsamen Vertreters durch das Handelsgericht Wien.

Link: Liebenwein

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