Wien. Schiedsverfahren gelten als effizient und gewinnen international an Bedeutung – doch weil sie auf Vereinbarung beruhen, also einer vertraglichen Schiedsklausel, können sie auch aufwändig sein, so Ivo Deskovic, Partner der Sozietät Benn-Ibler Rechtsanwälte.
Im internationalen Geschäft, wo Schiedsverfahren ihre größte Bedeutung haben, hake es oft schon am Vertragstext. Erst jüngst habe man in einem Fall eine in Deutschland entworfene Schiedsklausel gesehen, die trotz einer fehlenden Unterschrift dort gültig gewesen wäre. „Allein der Schiedsort war Wien, und da ist das unwirksam“, so Deskovic.
Gerade bei grenzüberschreitenden Schiedsverträgen müsse bereits bei der Abfassung des Vertrages vieles überlegt werden, auch welches Schiedsgericht angemessen ist, heißt es in einer Aussendung der Kanzlei. Der oft höhere Aufwand liege immer im Verfahren, nicht in der Sache. Denn inhaltlich werden die Parteien ihren Vortrag, da wie dort, genau so gestalten, wie sie es zur Überzeugung der (Schieds-)Richter für nötig halten.
Neben der Unterwerfung unter das Schiedsgericht beruht auch das Verfahren selbst auf Vereinbarung, was ein Eingehen auf taktische Manöver beider Seiten und damit mehr Abstimmungsaufwand bedeute. Meist sei im internationalen Bereich den institutionellen Einrichtungen mit erprobten Verfahrensordnungen der Vorzug zu geben, wie denen der ICC oder Handelskammer, oder auch lokalen Einrichtungen des Landes, in dem der Vertrag spielt. Oder aber gerade nicht in diesem Land – nämlich dann wenn man etwa Sorge um eine falsche Beachtung des Ausländerstatus habe, heißt es weiter.
Wovon Effizienz abhängt
Effizienz-Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit liegen in der Einstufigkeit, in Österreich seit heuer auch bei der staatlichen Überprüfung, und manchmal dem Recht, einen Schiedsrichter zu bestimmen, den man für geeignet hält. Das verlange nach einem dreiköpfigen Tribunal, was wieder Aufwand mit sich bringt. Doch hier wird auch zur Vorsicht geraten: die Schiedsordnungen kennen hier Unterschiede, und ein Recht, einen Schiedsrichter zu benennen, habe dann immer auch der andere.
„Bei allen Vor- und Nachteilen, im internationalen Geschäft geht es meist nicht ohne Schiedsgericht“, so Deskovic: „Schiedsurteile sind auf Grund der New Yorker Konvention in den meisten Ländern durchsetzbar, anders als staatliche Urteile, wie auch die aus den USA. Das hat seinen Grund in der unterschiedlichen Streit- und Gerichtskultur auf den zwei Seiten des Atlantiks.“ Die Kulturen der Schiedsgerichte ähneln einander weltweit viel mehr.
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