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Recht

Neues Gesetz soll Zusammenlegung von Bezirksgerichten mit Verfassung in Einklang bringen

Parlament ©gst
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Wien. Anfang 2014 wurde das Bezirksgericht Enns geschlossen und seine Zuständigkeiten auf das Bezirksgericht Steyr übertragen. Ob diese Zusammenlegung verfassungskonform erfolgte, ist seit längerem umstritten. Nun soll eine Gesetzesnovelle die Situation entschärfen.

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach einem entsprechenden Antrag der Koalitionsparteien zu. Für einen Beschluss im Plenum ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, dafür könnte die FPÖ sorgen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Der Antrag der Koalitionsparteien (264/A) soll eine Bestimmung des im Jahr 1920 beschlossenen und im Jahr 1925 geänderten Übergangsgesetzes aufheben, die normiert, dass sich die Grenzen der politischen Bezirke und der Gerichtsbezirke in Österreich nicht schneiden dürfen.

Dass diese Regelung überholt ist, darüber herrschte im Ausschuss heute weitgehend Konsens, so der Bericht. Ob eine Zusammenlegung von Bezirksgerichten sinnvoll sei, hänge vom Einzelfall ab und habe nichts mit Bezirksgrenzen zu tun, so der Tenor.

Politische Zornesfalten

Grüne und Neos wollen dem Koalitionsantrag dennoch die Zustimmung verweigern. Man hätte die Zulässigkeit der Zusammenlegung von Bezirksgerichten vor der Inkraftsetzung der Verordnung prüfen müssen, habe aber offenbar bewusst auf eine notwendige Gesetzesänderung verzichtet und eine verfassungsrechtliche Schlappe in Kauf genommen, so die Abgeordneten Albert Steinhauser (Grüne)  und Nikolaus Scherak (Neos).

Link: Parlament

 

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