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Bei Immo-Transaktionen tickt die Uhr: Reparatur der Grunderwerbsteuer droht, so Deloitte

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Wien. Die Reparatur der Grundwerbersteuer naht, mancherorts besteht Handlungsbedarf, so das Beratungsunternehmen Deloitte: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2014 soll bekanntlich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer verfassungskonform ausgestaltet werden. Der Gesetzgeber bastelt dabei, gezwungen durch ein Höchstgerichtsurteil, fieberhaft an der teilweisen Beibehaltung des Einheitswertes und orientiere sich an den Regelungen zur Grundbucheintragungsgebühr.

Allerdings drohe nach dem derzeitigen Entwurf für einige Immobilienübertragungen das Ende des dreifachen Einheitswertes als Bemessungsgrundlage: Nur durch rasches Handeln seien hohe Kosten noch zu vermeiden, so Deloitte. 

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Einheitswert als Wertmaßstab für die Bemessung der Grunderwerbsteuer aufgehoben und dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist bis 31. Mai 2014 eingeräumt, erinnert Deloitte in einer Aussendung.

Im Rahmen einer „Tax Break“-Veranstaltung widme man sich u.a. Themen wie dem dreifachen Einheitswert bei Immobilienübertragungen innerhalb des Familienkreises, der Definition des Familienkreises, Auswirkungen bei Umgründungen, der Situation bei Kapitalgesellschaften und Stiftungen usw.

Link: Deloitte

 

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