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Recht, Tipps

T-Online-Werbung: „Unlimitiert surfen“ und Drosselung sind ein Widerspruch, so das HG Wien

Ulrike Docekal ©Petigant
Ulrike Docekal ©Petigant

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gewinnt in erster Instanz eine Verbandsklage auf Unterlassung gegen T-Mobile. Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass T-Mobile nicht einen Tarif nicht mit dem Slogan „unlimitiert surfen“ bewerben darf, wenn nach Überschreiten eines gewissen Datenvolumens die Verbindungsgeschwindigkeit auf 64 kb pro Sekunde reduziert wird.

Eine so langsame Verbindung schränke den üblichen Gebrauch des Internet „so erheblich“ ein, dass von „unlimitiert“ im allgemeinen Sprachgebrauch nicht mehr die Rede sein könne, so das HG Wien. 

„Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Branche, über das Ziel schießende irreführende Werbung endlich zu unterlassen,“ sagt Ulrike Docekal, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI. „Einschränkungen von Blickfängen sind erlaubt, aber diese Einschränkungen müssen von einem durchschnittlichen Verbraucher deutlich lesbar sein. Das ist insbesondere bei Fernsehwerbung regelmäßig nicht der Fall.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Link: VKI

 

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