VfGH-Präsident Gerhart Holzinger ©VfGH/A.Bieniek
Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Streit um das sogenannte Facebook-Verbot erneut zugunsten des Staatsrundfunks ORF geurteilt: Der entsprechende Verbotsbescheid ist ungültig, so der VfGH in einer heute bekanntgewordenen Entscheidung.
Dem ORF war von der Regulierungsbehörde mittels Bescheid bereits 2012 die Nutzung sozialer Netzwerke untersagt worden. Warum Facebook & Co beim ORF so beliebt und bei der Behörde so unbeliebt sind, ist leicht erklärt: Der Rundfunk darf laut Gesetz keine eigenen Foren betreiben – doch Social Media sind ihm erlaubt. Der Staatsfunk wurde dabei von Korn Rechtsanwälte beraten.
Gegen das sogenannte erste „Facebook-Verbot“ von 2012 hatte der ORF zur Wahrung der Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt, der das Verbot von Kooperationen mit sozialen Netzwerken und in weiterer Folge den entsprechenden Bescheid der Regulierungsbehörde im Juli 2013 aufhob.
Neuer Anlauf
Doch die Behörde gab sich nicht geschlagen: Im September 2013 untersagte sie erneut die Präsenz des ORF in sozialen Netzwerken. Diesmal, weil der ORF damit gegen das gesetzliche Verbot ständiger Foren verstoße.
Diesen Bescheid hat der ORF neuerlich beim VfGH bekämpft. Mit dem veröffentlichten zugestellten Erkenntnis (B 1035/2013) sei klargestellt, dass das im ORF-Gesetz formulierte „Foren-Verbot“ nicht die Nutzung von sozialen Netzwerken durch den ORF verhindert, heißt es.
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