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Personalia, Recht

Stefan Kühteubl wird neuer Partner und Leiter der Arbeitsrechtspraxis bei Schönherr

Stefan Kühteubl ©Schönherr
Stefan Kühteubl ©Schönherr

Wien. Schönherr holt Stefan Kühteubl (41) mit Juli 2014 als neuen Partner in die Kanzlei. Er wird dort die Arbeitsrechtspraxis der Sozietät leiten.

Kühteubl war bereits von 1999 bis 2004 im Arbeitsrechtsteam von Schönherr und wechselte 2004 in die Anwaltskanzlei Engelbrecht und Partner in Wien, wo er 2008 Partner wurde. Unter Kühteubl wird das Schönherr Arbeitsrechtsteam aus 6 Juristen bestehen.

Sein Tätigkeitsgebiet umfasst sowohl alle streitigen als auch außerstreitigen Aspekte des Arbeitsrechtes, wie die laufende außergerichtliche Beratung von Arbeitgebern, die Erstellung von Gutachten und Vertragsgestaltung sowie die Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern, heißt es in einer Aussendung. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das internationale Arbeitsrecht und das öffentliche Dienstrecht einschließlich Ausgliederungen.

Zu seinen Mandanten zählen unter anderem Magna, die Stadt Wien, das AKH, MedAustron, das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria) und Assa Abloy.

„Stefan Kühteubl ist ein exzellenter Rechtsanwalt, der aus der Schönherr Schmiede kommt. Mit ihm haben wir nun die Gelegenheit, unser Arbeitsrechtsteam auf Partnerebene zu verstärken und auszubauen“, so Managing Partner Christoph Lindinger.

Der Werdegang

Stefan Kühteubl absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Dr. iur. 2004). 1998 war er in Brüssel als Praktikant für das Europäische Parlament tätig. Während seiner Zeit bei Engelbrecht und Partner war er Mitorganisator der Wiener Oktobergespräche des Arbeitsrechtsinstituts der Universität Wien. Er ist Co-Autor des im Manz Verlag erschienenen Handbuches Arbeitnehmerentsendung (2010).

Link: Schönherr

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