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Business, Recht, Tipps

VKI siegt vor EuGH bei Zahlscheinentgelten, will die Gebühren der letzten 5 Jahre zurück

Peter Kolba © VKI
Peter Kolba © VKI

Straßburg/Wien. Fällige Rechnungen können in der Regel entweder per Überweisung oder durch eine automatische Einzugsermächtigung beglichen werden. Zusatzentgelte für Kunden, die die automatische Abbuchung ablehnen, sind dabei seit 2009 in Österreich verboten. Dennoch werden bis heute derartige Entgelte verlangt – wogegen der Verein für Konsumenteninformation (VKI) seit Jahren mit Verbandsklagen vorgeht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bekräftigte nun das österreichische Verbot (C?616/11). Zusätzliche Entgelte für die Zahlung per Zahlschein dürfen demnach gesetzlich untersagt werden.

„Die endgültige Entscheidung liegt jetzt beim OGH“, meint Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI. Gewinnt er auch dort, will er per Sammelaktion alle Gebühren seit dem Jahr 2009 von den Unternehmen zurückholen.

Man hoffe „auf ein rasches abschließendes Urteil im Sinne der Konsumenten“, so Kolba. Unternehmen – insbesondere in der Telekommunikationsbranche – drängen auf Einzugsermächtigungen, weil sie sich eine Kostenersparnis bei der Zahlungszuordnung und im Mahnwesen erwarten. Kunden dagegen wollen oft einen Überblick über ihre Zahlungen behalten und lehnen es daher ab, Einzugsermächtigungen zu erteilen, so der VKI.

Seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1.11. 2009 sei klar: Unternehmer dürfen einzelne Zahlungsmittel nicht mit besonderen Entgelten belasten. Österreichische Gerichte haben diesen Umstand laut VKI in einer Reihe von Urteilen bereits klar bestätigt, nun ersuchte der OGH im Rahmen einer Verbandsklage des VKI gegen T-Mobile auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Einschätzung.

Geprüft wurde, ob das aktuelle Verbot mit der europäischen Richtlinie über Zahlungsdienste konform geht. Nun liegt die EuGH-Entscheidung vor – und falle klar im Sinne des VKI aus: Ein generelles Verbot von Zusatzentgelten für Zahlungen per Zahlschein oder Onlinebanking ist demnach zulässig. Die österreichische Regelung ist richtlinienkonform.

VKI plant Sammelaktion

Sollte nun auch der OGH die Zahlscheinentgelte für gesetzwidrig erklären, plant der VKI nach eigenen Angaben „eine große Sammelaktion“ zur Rückholung der seit 1.11.2009 bezahlten Entgelte. Kolba: „Die Unternehmer, die über Jahre hinweg gesetzwidrige Entgelte kassiert haben, müssen diese an ihre Kunden zurückgeben.“

Link: VKI

 

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