Open menu
Recht

Österreichischer Bedarfsflieger IJM erkämpft Öffnung des deutschen Luftraums beim EuGH

EuGH ©Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH ©Gerichtshof der Europäischen Union

Straßburg/Wien. Europäische Luftfahrtunternehmen, die von Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) aus Bedarfsflüge nach Deutschland durchführen, mussten bisher spätestens drei Tage vor Abflug eine Einfluggenehmigung bei der zuständigen deutschen Behörde beantragen. Bei fehlender Genehmigung wurde von dieser ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das österreichische Luftfahrtunternehmen IJM (International Jet Management GmbH) hat die Strafzahlungen und die diesen zu Grunde liegende deutsche Rechtsgrundlage als diskriminierend angefochten. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun im Sinne des österreichischen Unternehmens entschieden (C-628/11). IJM wurde dabei u.a. vom Grazer Rechtsanwalt Joachim Janezic vertreten.

Das Urteil treibe die Liberalisierung des europäischen Luftverkehrs weiter voran, so der Kläger in einer Aussendung. 

Das österreichische Luftfahrtunternehmen IJM (International Jet Management GmbH) mit Hauptsitz in Wien-Schwechat wickelt pro Jahr über 2500 internationale Flüge ab, heißt es weiter. Gerade Bedarfsflüge (gewerbliche Flüge im Nichtlinien-Verkehr) von außerhalb der EU (z.B. Moskau oder Ankara) nach Deutschland seien für den österreichischen Operator Tagesgeschäft.

Bisher musste drei Tage vor Abflug beim deutschen Luftfahrt-Bundesamt eine Erlaubnis zum Einflug in den deutschen Luftraum eingeholt und gleichzeitig nachgewiesen werden, dass keine deutschen Mitbewerber zur Verfügung stehen (Nichtverfügbarkeits-Erklärung). Eine Vorgabe, die für den österreichischen Operator – wie für viele andere europäische Luftfahrtunternehmen – schon rein zeitlich in den meisten Fällen gar nicht machbar sei. „Wir garantieren unseren Kunden, zwei Stunden nach Beauftragung zum Abflug bereit zu stehen“, wird IJM-Geschäftsführer Robert Schmölzer zitiert.

2.200 Euro Strafe pro Flug

Als eines der betroffenen Luftfahrtunternehmen wurde die IJM schließlich von der deutschen Behörde wegen fehlender Einfluggenehmigungen zu Strafzahlungen in der Höhe von bis zu 2.200 Euro pro Flug aufgefordert. Eine Situation, die das Unternehmen nicht zur Kenntnis nehmen wollte. IJM hat erstmals 2009 Rechtsmittel gegen den Strafbescheid erhoben. Ein jahrelanger Rechtsstreit folgte. „Uns ging es darum, diese unhaltbare Situation im Sinne der ganzen Branche zu hinterfragen“, sagt Horst Nentwich, Manager Flight Operations bei der IJM, der die Verfahren intensiv begleitet hat.

Das OLG Braunschweig legte den Fall 2011 schließlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor. Wie bedeutend dieser Fall auf europäischer Ebene sei, zeige alleine, dass im Verfahren vor dem Gerichtshof sieben Regierungen von Mitgliedstaaten Erklärungen abgegeben haben. Nach einem insgesamt fünfjährigen Rechtsstreit hat der EuGH nun am 18. März 2014 im Sinne des österreichischen Unternehmens entschieden. Die Strafzahlungen seien nicht gerechtfertigt, weil das Diskriminierungsverbot auch für Bedarfsflüge von und nach Drittstaaten gilt. Die gesamte Branche sei damit vom Erfordernis der Einfluggenehmigung künftig zu befreien, heißt es weiter.

„Das bedeutet folglich, dass ein Operator weder aufgrund seiner Staatsangehörigkeit noch aufgrund des Umstandes, dass er in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als in jenem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, diskriminiert werden darf. Die anhängigen Verfahren sind einzustellen“, sagt Joachim Janezic, Rechtsanwalt in Graz und Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht, der die IJM in diesem Verfahren vertreten hat.

Die Entscheidung des EuGH habe Auswirkungen auf die gesamte europäische Luftfahrt: Regelungen wie diese gebe es nicht nur in Deutschland, sondern auch in mehreren anderen Mitgliedsstaaten, für die das gegenständliche Urteil jetzt ebenso gelte.

IJM hat nach eigenen Angaben im Vorjahr mehr als 40 Mio. Euro umgesetzt und beschäftigt im Wiener Büro 45 Mitarbeiter. Derzeit werden von der IJM 30 Flugzeuge aller Klassen und Marken betreut und pro Jahr für vorwiegend internationale Kunden über 2500 Flüge abgewickelt.

Link: EuGH

 

Weitere Meldungen:

  1. Justizvertreter aus 10 Ländern tagen zum Thema Cybercrime
  2. Online-Glücksspiel: EU-Kommission startet Verfahren gegen Malta
  3. Projekt Sleeping Beauty: Vergessene öffentliche Räume beleben
  4. Neue Startup-Strategie der EU: Die Regeln vereinheitlichen